Entziehung des Wohnungseigentums

Grundsätze Letztes und äußerstes Mittel
Wann kommt eine Entziehung infrage? Bei besonders schweren Pflichtverstößen
Verschulden nötig? Nach der Rechtsprechung nicht
Sonderfälle Störender Ehegatte und Zweiergemeinschaft
Verwirkung Bei jahrelanger Duldung
Beschlussfassung Betroffener hat kein Stimmrecht
Beschlussanfechtung Hier werden nur die Formalien geprüft
Unterbliebene Veräußerung Klage auf Veräußerung

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