Änd-Nr.  Art. 6 ErbStRG (zeitl. Anwendung)) Kurzerläuterung
19 Artikel 6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten dieses Gesetzes.
    Abs. 1 und 2: Das Gesetz tritt am 1.1.2009 in Kraft. Die Änderungen des Baugesetzbuchs treten jedoch erst am 1.7.2009 in Kraft.
    Abs. 3: Die Wahlmöglichkeit des Steuerpflichtigen zur Anwendung des neuen Rechts aus Artikel 3 tritt am 1.7.2009 außer Kraft. Falls eine solche Wahlmöglichkeit also wahrgenommen werden soll, muss der Antrag nach Artikel 3 Abs. 2 bis spätestens zu diesem Zeitpunkt gestellt werden.

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