Änd-Nr. | Art. 6 ErbStRG (zeitl. Anwendung)) | Kurzerläuterung |
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19 | Artikel 6 | Inkrafttreten und Außerkrafttreten dieses Gesetzes. |
Abs. 1 und 2: Das Gesetz tritt am 1.1.2009 in Kraft. Die Änderungen des Baugesetzbuchs treten jedoch erst am 1.7.2009 in Kraft. | ||
Abs. 3: Die Wahlmöglichkeit des Steuerpflichtigen zur Anwendung des neuen Rechts aus Artikel 3 tritt am 1.7.2009 außer Kraft. Falls eine solche Wahlmöglichkeit also wahrgenommen werden soll, muss der Antrag nach Artikel 3 Abs. 2 bis spätestens zu diesem Zeitpunkt gestellt werden. |
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