Begriff

Ergänzungsbilanzen sind Teil der Gewinnermittlung einer Personengesellschaft. Sie sind autonome Steuer­bilanzen und werden für einzelne Personengesellschafter für Besteuerungszwecke erstellt. Eine Ergänzungsbilanz wird ebenso wie eine Sonderbilanz jeweils nur für einen Mitunternehmer aufgestellt. Ergänzungsbilanzen enthalten keine Wirtschaftsgüter, sondern lediglich Wertkorrekturen zu den Ansätzen in der Steuerbilanz (Gesamthandsbilanz) und haben damit den Charakter einer Korrekturbilanz. Beim Ansatz in der Ergänzungsbilanz handelt es sich um eine ergänzende Bilanzierung zur steuerlichen Gesamthandsbilanz, weil der Wert, mit dem ein Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz der Personengesellschaft ausgewiesen ist, hinsichtlich des Gesellschafters, für den die Ergänzungsbilanz aufgestellt wird, ergänzt werden muss. Die Ergebnisse der Ergänzungsbilanz korrigieren den Gewinnanteil, der sich für den einzelnen Gesellschafter aufgrund der Gesamthandsbilanz ergibt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Gewinn einer Personengesellschaft wird in 2 Stufen ermittelt. Den Gewinn 1. Stufe i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 1. Halbsatz EStG bildet das Steuerbilanzergebnis der Personengesellschaft + / ./. Ergebnisse der Ergänzungsbilanzen + / ./. außerbilanzielle Hinzu- oder Abrechnungen. Werden noch die Ergebnisse der Sonderbilanzen der Gesellschafter hinzugerechnet bzw. abgezogen, ergibt sich der Gewinn 2. Stufe i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz EStG.

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