Step-by-Step: Was sollte der Verwalter bei einer Fassadensanierung tun?
Bei einer größeren Maßnahme wie z. B. einer Fassadensanierung ist in aller Regel ein mindestens 2-stufiges Vorgehen erforderlich:
- Entscheidung, dass die Fassade saniert werden soll ("Ob")
- Entscheidung, welche Schritte einzuleiten sind ("Wie")
1. Eigentümerversammlung mit Beschlussfassung über das "Ob"
Musterbeschluss:
TOP XX Sanierung der Fassade unter Aufbringung einer Wärmedämmung
Die Wohnungseigentümer beschließen eine Sanierung der Gebäudefassade unter Aufbringung eines Wärmedämmverbundsystems. In diesem Zusammenhang wird der Verwalter ermächtigt, namens, im Auftrag und auf Kosten der Eigentümergemeinschaft ein Architekturbüro zur Ermittlung des Maßnahmenumfangs und der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zu beauftragen. Auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses hat der Verwalter mindestens drei Angebote geeigneter Fachunternehmen einzuholen. Die Beschlussfassung über die konkrete Maßnahmendurchführung und Beauftragung eines Fachunternehmens erfolgt in einer weiteren Eigentümerversammlung.
(Beschlussfassung und Verkündung)
Einholung der Angebote/Erstellen eines Preisspiegels
Liegen dem Verwalter die Angebote der Fachunternehmen vor, hat er diese mit dem Ladungsschreiben zur nächsten Eigentümerversammlung den Wohnungseigentümern zu übersenden. Bei umfangreichen Sanierungsmaßnahmen und entsprechend umfangreichen Angeboten reicht es auch aus, wenn der Verwalter einen Preisspiegel erstellt und diesen mit dem Ladungsschreiben übermittelt. Freilich sollte der Hinweis nicht fehlen, dass die Angebote beim Verwalter zur Einsichtnahme bereitliegen.
Musterschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Information der Wohnungseigentümer ist diesem Ladungsschreiben als Ergebnis der Ausschreibung auf Grundlage des seitens des Architekturbüros ________ ein Preisspiegel der einzelnen Fachunternehmen beigefügt. Die Angebote liegen zur Einsichtnahme durch die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung aus. Ergänzende Informationen werden gerne auch telefonisch erteilt.
Mit freundlichem Gruß
Verwaltung
2. Eigentümerversammlung mit Beschlussfassung über das "Wie"
Musterbeschluss:
TOP XX Durchführung der Fassadensanierung unter Aufbringung einer Wärmedämmung
Die Wohnungseigentümer haben in der Wohnungseigentümerversammlung vom ______ zu TOP XX die Sanierung der Gebäudefassade unter Aufbringung eines Wärmedämmverbundsystems beschlossen. Auf Grundlage der vorliegenden Angebote wird der Verwalter ermächtigt, die Firma ______ gemäß ihrem Angebot vom ____ namens, im Auftrag und auf Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit der Fassadensanierung und dem Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystems zu beauftragen. Im Einzelnen umfasst die Fassadensanierung die folgenden Maßnahmen:
_________________________________________________.
Das Angebot der Firma ______ wird in die Anlage zur Beschluss-Sammlung aufgenommen.
Die Finanzierung der Kosten in Höhe von _______ EUR erfolgt aus der Erhaltungsrücklage.
(Beschlussfassung und Verkündung)
Alternative: Mehrheitliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren nach § 23 Abs. 3 Satz 2 WEG
Musterbeschluss:
TOP XX Sanierung der Fassade unter Aufbringung einer Wärmedämmung
_________________________________________________.
Die Wohnungseigentümer beschließen eine Sanierung der Gebäudefassade unter Aufbringung eines Wärmedämmverbundsystems. In diesem Zusammenhang wird der Verwalter ermächtigt, namens, im Auftrag und auf Kost...