Normenkette

§ 3 Abs. 2 WEG, § 7 WEG

 

Kommentar

Bei der Unterteilung eines Wohnungseigentums in selbständige Einheiten müssen dem Grundbuchamt auch dann Aufteilungsplan (Unterteilungsplan) und Abgeschlossenheitsbescheinigung vorgelegt werden, wenn das Wohnungseigentum durch die Vereinigung zweier Einheiten entstanden ist und jetzt der frühere Rechtszustand (zwei getrennte Einheiten) wieder hergestellt werden soll.

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 24.02.1994, 2Z BR 122/93= NJW-RR 12/94, 716)

Zu Gruppe 3: Begründung, Erwerb und Veräußerung; Umwandlung

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