Leitsatz

Errichtung eines Gartenhäuschens auf Gartensondernutzungsfläche als nachteilige bauliche Veränderung

 

Normenkette

(§§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 2 und 22 Abs. 1 WEG)

 

Kommentar

  1. Ein auf der Sondernutzungsfläche des im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gartens errichtetes Gartenhäuschen stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar, die i.d.R. mehr stört, als bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbar ist; diese Maßnahme bedarf deshalb der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer.
  2. Die Errichtung eines Gartenhäuschens auf Sondernutzungsfläche ist mit einer Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung überdies unvereinbar, wenn nach einer solchen Vereinbarung ein Garten nur als Ziergarten genutzt werden darf.
 

Link zur Entscheidung

(BayObLG, Beschluss vom 20.11.2003, 2Z BR 134/03)

Anmerkung

Vgl. hierzu auch weitere Entscheidung des Senats, BayObLG v. 20.11.2003, 2Z BR 133/03.

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