Rz. 136

Gemäß dem estnischen Einkommensteuergesetz (tulumaksu seadus), das sowohl für natürliche als auch für juristische Personen gilt, wird die Einkommensteuer von den Einkünften des Steuerpflichtigen, vermindert um die gesetzlich festgelegten Freibeträge, erhoben. Der allgemeine Steuersatz beträgt seit 1.1.2015 grundsätzlich 20 % des ausgeschütteten Gewinns des Unternehmens. Das estnische Einkommensteuergesetz unterscheidet dabei zwischen ansässigen und nicht ansässigen Steuerzahlern. Als ansässig gelten natürliche Personen, die sich mehr als 183 Tage im Jahr in Estland aufhalten, sowie juristische Personen, die einen ständigen Unternehmenssitz in Estland haben. Auch Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, die als Filiale in das estnische Handelsregister eingetragen sind, sind ebenso wie inländische Gesellschaften zur Abführung der Einkommensteuer verpflichtet. Nicht ansässige Steuerzahler haben nur das in Estland erzielte Einkommen zu versteuern, während für ansässige Steuerzahler das weltweit erwirtschaftete Einkommen herangezogen wird. Unternehmerische Gewinne der in Estland ansässigen Unternehmen sind von der Steuer befreit, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Der Steuerpflicht unterliegen hingegen Schenkungen und Spenden, Dividenden und andere Gewinnausschüttungen, ebenso wie Aufwendungen und Transaktionen, die nicht mit dem Gewerbebetrieb verbunden sind. Inländische Dividendenzahlungen an natürliche Personen werden nur beim ausschüttenden Unternehmen versteuert, so dass die Doppelbesteuerung beim Anteilseigner vermieden wird, ohne ein Anrechnungsverfahren zu benötigen.

 

Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge