Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsmittel. Artikel 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 EG und 82 EG). Kleineiserzeugnisse. Lieferung von Kühltruhen an Wiederverkäufer. Ausschließlichkeitsklausel. Recht auf ein faires Verfahren. Beweislast

 

Beteiligte

Unilever Bestfoods (Ireland) Ltd, früher Van den Bergh Foods Ltd / Kommission

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Unilever Bestfoods (Ireland) Ltd

 

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Unilever Bestfoods (Ireland) Ltd trägt die Kosten.

 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Rechtsmittel nach Artikel 56 der Satzung des Gerichtshofes, eingereicht am 24. Dezember 2003,

Unilever Bestfoods (Ireland) Ltd, früher Van den Bergh Foods Ltd, mit Sitz in Dublin (Irland), Prozessbevollmächtigte: M. Nicholson und M. Rowe, Solicitors, im Beistand von M. Biesheuvel und M. De Grave, advocaten, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Rechtsmittelführerin,

andere Verfahrensbeteiligte:

Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch W. Wils, B. Doherty und A. Whelan als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Beklagte im ersten Rechtszug,

Masterfoods Ltd mit Sitz in Dublin, Prozessbevollmächtigte: P. Collins und M. Levitt, Solicitors,

Richmond Ice Cream Ltd, früher Richmond Frozen Confectionery Ltd, mit Sitz in Northallerton (Vereinigtes Königreich), Prozessbevollmächtigter: I. Forrester, QC, Zustellungsanschrift in Luxemburg,

Streithelferinnen im ersten Rechtszug,

erlässt

DER GERICHTSHOF (Sechste Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten J. Malenovský sowie der Richter J.-P. Puissochet (Berichterstatter) und U. Lõhmus,

Generalanwältin: J. Kokott,

Kanzler: R. Grass,

nach Anhörung der Generalanwältin

folgenden

Beschluss

 

Entscheidungsgründe

1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Unilever Bestfoods (Ireland) Ltd, früher Van den Bergh Foods Ltd und davor HB Ice Cream Ltd (im Folgenden: HB), die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache T-65/98 (Van den Bergh Foods/Kommission, Slg. 2003, II-4653, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 98/531/EG der Kommission vom 11. März 1998 in einem Verfahren nach den Artikeln 85 und 86 EG-Vertrag (Sachen IV/34.073, IV/34.395 und IV/35.436 – Van den Bergh Foods Limited) (ABl. L 246, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat. HB beantragt auch, die streitige Entscheidung für nichtig zu erklären oder, hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen.

Sachverhalt

2 Der Sachverhalt sowie die streitige Entscheidung, das Verfahren und die Anträge vor Gericht sind in den Randnummern 2 bis 40 des angefochtenen Urteils zusammengefasst, auf die verwiesen wird. Das Wesentliche geht aus den nachfolgend wiedergegebenen Randnummern des genannten Urteils hervor:

„2 [HB], eine 100%ige Tochtergesellschaft der Unilever-Gruppe, ist der Haupthersteller von Speiseeis in Irland, insbesondere von Kleineis in Einzelportionspackungen. Sie stellt den Speiseeis-Wiederverkäufern seit mehreren Jahren ‚kostenlos’ oder gegen einen geringfügigen Mietzins in ihrem Eigentum verbleibende Kühltruhen unter der Bedingung zur Verfügung, dass sie ausschließlich für die Lagerung der von ihr gelieferten Speiseeiserzeugnisse benutzt werden (‚Ausschließlichkeitsklausel’). Nach dem Standardvertrag über die Kühltruhen kann dieser Vertrag beiderseits jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten gekündigt werden. HB übernimmt die Wartung ihrer Kühltruhen auf eigene Kosten außer im Fall fehlender Sorgfalt des Wiederverkäufers.

3 Masterfoods Ltd (im Folgenden: Mars), eine Tochtergesellschaft der amerikanischen Firma Mars Inc., trat 1989 in den irischen Speiseeismarkt ein.

4 Im Sommer 1989 begannen zahlreiche Wiederverkäufer in ihren von HB bereitgestellten Kühltruhen Erzeugnisse von Mars aufzubewahren und zu präsentieren, woraufhin HB von ihnen die Einhaltung der Ausschließlichkeitsklausel verlangte.”

3 Daraus entwickelte sich ein Rechtsstreit zwischen Mars und HB vor den irischen Gerichten, der im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des irischen Supreme Court zum Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 2000 in der Rechtssache C-344/98 (Masterfoods und HB, Slg. 2000, I-11369) führte.

4 Im angefochtenen Urteil stellte das Gericht weiter Folgendes fest:

„9 Parallel zu diesen Verfahren reichte Mars am 18. September 1991 bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen HB eine Beschwerde gemäß Artikel 3 der Verordnung Nr. 17 des Rates vom 6. Februar 1962, Erste Durchführungsverordnung zu den Artikeln 85 und 86 des Vertrages (ABl. 1962, Nr. 13, S. 204) ein. Diese Beschwerde richtete sich dagegen, dass HB an eine große Zahl von Wiederverkäufern Kühltruhen lieferte, die allein für die Erzeugnisse der Marke HB benutzt werden durften (Tiefkühltruhenausschließlichkeit).

10 Am 22. Juli 1992 reichte Valley Ice Cream (Ireland) Ltd ebenfalls eine Beschwerde gegen HB bei der Kommission ein.

11 In ...

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