Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorlage zur Vorabentscheidung. Landwirtschaft. Gemeinsame Agrarpolitik. Betriebsprämienregelung. Begriff ‚beihilfefähige Fläche’. Begriff ‚landwirtschaftliche Fläche’. Fläche, die die renaturierte Abdeckschicht einer stillgelegten Deponie bildet. Landwirtschaftlichen Zwecken dienende Nutzung. Beihilfefähigkeit
Normenkette
Verordnung (EG) 73/2009 Art. 34 Abs. 2 Buchst. a
Beteiligte
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein |
Tenor
Art. 34 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 ist dahin auszulegen, dass es sich bei einer Fläche, die die Abdeckschicht einer in der Nachsorge befindlichen Abfalldeponie bildet, um eine „landwirtschaftliche Fläche” im Sinne dieser Bestimmung handelt, sofern sie tatsächlich als Dauergrünland genutzt wird.
Tatbestand
In der Rechtssache
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht (Deutschland) mit Entscheidung vom 15. Juli 2013, beim Gerichtshof eingegangen am 25. Juli 2013, in dem Verfahren
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
gegen
Uta Wree
erlässt
DER GERICHTSHOF (Erste Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten A. Tizzano sowie der Richter S. Rodin, A. Borg Barthet (Berichterstatter), E. Levits und F. Biltgen,
Generalanwalt: N. Jääskinen,
Kanzler: A. Calot Escobar,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens,
unter Berücksichtigung der Erklärungen
- des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, vertreten durch die Rechtsanwälte W. Ewer und A. Behnsen,
- von Frau Wree, vertreten durch Rechtsanwältin A. Kröner,
- der dänischen Regierung, vertreten durch C. Thorning und R. Holdgaard als Bevollmächtigte,
- der Europäischen Kommission, vertreten durch H. Kranenborg und G. von Rintelen als Bevollmächtigte,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 17. Juli 2014
folgendes
Urteil
Entscheidungsgründe
Rz. 1
Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 34 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (ABl. L 30, S. 16, und Berichtigung ABl. 2010, L 43, S. 7).
Rz. 2
Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (im Folgenden: Landesamt) und Frau Wree über die Beihilfefähigkeit von Flächen, die die renaturierte Abdeckschicht zweier Deponien bilden, von denen sich die eine in der Stilllegungsphase und die andere in der Nachsorgephase befindet.
Rechtlicher Rahmen
Unionsrecht
Verordnung Nr. 73/2009
Rz. 3
Durch die Verordnung Nr. 73/2009 wurde die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 (ABl. L 270, S. 1, und Berichtigung ABl. 2004, L 94, S. 70) mit Wirkung vom 1. Januar 2009 aufgehoben und ersetzt.
Rz. 4
Im siebten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 73/2009 heißt es:
„Die positiven Umweltauswirkungen von Dauergrünland wurden in der Verordnung … Nr. 1782/2003 anerkannt. Die Maßnahmen der genannten Verordnung zur Erhaltung des bestehenden Dauergrünlands, um einer massiven Umstellung auf Ackerland entgegenzuwirken, sollten beibehalten werden.”
Rz. 5
Gemäß Art. 2 der Verordnung Nr. 73/2009 bezeichnete der Begriff
„…
c) ‚landwirtschaftliche Tätigkeit’ die Erzeugung, die Zucht oder den Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse, einschließlich Ernten, Melken, Zucht von Tieren und Haltung von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke, oder die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gemäß Artikel 6;
…
h) ‚landwirtschaftliche Fläche’ jede Fläche, die als Ackerland, Dauergrünland oder mit Dauerkulturen genutzt wird.”
Rz. 6
Art. 34 der Verordnung Nr. 73/2009 sah vor:
„(1) Eine Stützung im Rahmen der Betriebsprämienregelung wird den Betriebsinhabern bei Aktivierung eines Zahlungsanspruchs je beihilfefähige Hektarfläche gewäh...