Entscheidungsstichwort (Thema)
Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Studiengebühr und Abgaben für Ausländer. Begriff der Berufsausbildung. Kunsthochschule. Fachrichtung Comic strips
Leitsatz (amtlich)
1.
Eine Abgabe, Einschreibegebühr oder Studiengebühr für den Zugang zum berufsbildenden Unterricht stellt eine gegen EWGVtr Art 7 verstoßende Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar, wenn sie von Studenten aus anderen Mitgliedstaaten, nicht aber von inländischen Studenten erhoben wird.
2.
Der Begriff der Berufsausbildung umfaßt den an einer Kunsthochschule erteilten Unterricht in der Fachrichtung Comic strips, wenn der Student durch diesen Unterricht auf den Erwerb einer Qualifikation für einen bestimmten Beruf oder eine bestimmte Beschäftigung vorbereitet wird oder hierdurch die besondere Befähigung zur Ausübung eines solchen Berufes oder einer solchen Beschäftigung erlangt.
Normenkette
EWGVtr Art. 7, 59, 128
Beteiligte
Françoise Gravier |
Stadt Lüttich |
Fundstellen
NJW 1985, 2085 |
EuGRZ 1985, 307 |
WissR 1989, 179 |
Europarecht Casebook 2000 2000, 195 |
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