Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsmittel. Wettbewerb. Art. 82 EG. System der Sammlung und Verwertung gebrauchter Verpackungen in Deutschland. Zeichen ‚Der Grüne Punkt’. Aufgrund des Zeichennutzungsvertrags zu zahlendes Lizenzentgelt. Missbrauch einer beherrschenden Stellung. Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke. Überlange Dauer des Verfahrens vor dem Gericht. Angemessene Dauer. Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes. Art. 58 und 61 der Satzung des Gerichtshofs
Beteiligte
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland / Kommission |
Kommission der Europäischen Gemeinschaften |
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH |
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, der Interseroh Dienstleistungs GmbH, der Vfw GmbH, der Landbell AG für Rückhol-Systeme und der BellandVision GmbH im Rechtsmittelverfahren entstandenen Kosten.
Tatbestand
Inhaltsverzeichnis
Rechtlicher Rahmen
Deutsches Recht
Befreiungssystem von DSD, Zeichennutzungsvertrag und Leistungsvertrag
Richtlinie 89/104/EWG
Vorgeschichte des Rechtsstreits
Streitige Entscheidung
Verfahren vor dem Gericht und angefochtenes Urteil
Verfahren vor dem Gerichtshof
Zum Rechtsmittel
Erster Rechtsmittelgrund: Verletzung der Begründungspflicht wegen widersprüchlicher Begründung des angefochtenen Urteils
Vorbringen der Beteiligten
Würdigung durch den Gerichtshof
Zweiter Rechtsmittelgrund: Verfälschung des Zeichennutzungsvertrags und anderer Teile der Akten
Vorbringen der Beteiligten
Würdigung durch den Gerichtshof
Dritter Rechtsmittelgrund: Unzulängliche Begründung, Verfälschung des Sachverhalts und Rechtsfehler in Bezug auf die mit dem Zeichen DGP verbundenen ausschließlichen Rechte
Vorbringen der Beteiligten
Würdigung durch den Gerichtshof
Vierter Rechtsmittelgrund: Verletzung des gemeinschaftlichen Markenrechts
Vorbringen der Beteiligten
Würdigung durch den Gerichtshof
Fünfter Rechtsmittelgrund: Verletzung von Art. 82 EG
Vorbringen der Beteiligten
Würdigung durch den Gerichtshof
Sechster Rechtsmittelgrund: Verletzung von Art. 3 der Verordnung Nr. 17 und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
Vorbringen der Beteiligten
Würdigung durch den Gerichtshof
Siebter Rechtsmittelgrund: Verfahrensfehler
Vorbringen der Beteiligten
Würdigung durch den Gerichtshof
Achter Rechtsmittelgrund: Verstoß gegen das Grundrecht auf Wahrung einer angemessenen Entscheidungsfrist
Vorbringen der Beteiligten
Würdigung durch den Gerichtshof
Kosten
In der Rechtssache
betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs, eingelegt am 8. August 2007,
Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH mit Sitz in Köln (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. Deselaers, E. Wagner und B. Meyring,
Rechtsmittelführerin,
andere Verfahrensbeteiligte:
Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch W. Mölls und R. Sauer als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg,
Beklagte im ersten Rechtszug,
unterstützt durch:
Interseroh Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Köln, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. Pauly, A. Oexle und J. Kempkes,
Streithelferin im Rechtsmittelverfahren,
Vfw GmbH mit Sitz in Köln, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Wissel,
Landbell AG für Rückhol-Systeme mit Sitz in Mainz (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Rinne und M. Westrup,
BellandVision GmbH mit Sitz in Pegnitz (Deutschland), Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Rinne und M. Westrup,
Streithelferinnen im ersten Rechtszug,
erlässt
DER GERICHTSHOF (Große Kammer)
unter Mitwirkung des Präsidenten V. Skouris, der Kammerpräsidenten P. Jann, C. W. A. Timmermans, A. Rosas, K. Lenaerts, M. Ilešič (Berichterstatter), J.-C. Bonichot und T. von Danwitz, des Richters J. N. Cunha Rodrigues, der Richterin R. Silva de Lapuerta, des Richters A. Arabadjiev, der Richterin C. Toader und des Richters J.-J. Kasel,
Generalanwalt: Y. Bot,
Kanzler: H. von Holstein, Hilfskanzler,
aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 9. Dezember 2008,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 31. März 2009
folgendes
Urteil
Entscheidungsgründe
Rz. 1
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (im Folgenden: DSD) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 24. Mai 2007, Duales System Deutschland/Kommission (T-151/01, Slg. 2007, II-1607, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2001/463/EG der Kommission vom 20. April 2001 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG (Sache COMP D3/34493 – DSD) (ABl. L 166, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
Rechtlicher Rahmen
Deutsches Recht
Rz. 2
Am 12. Juni 1991 wurde die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen (BGBl. 1991 I S. 1234) erlassen, deren – in der vorliegenden Rechtssache anwendbare – Neufassung a...