Entscheidungsstichwort (Thema)

Freizügigkeit. Richtlinie 2004/38/EG. Art. 16. Recht auf Daueraufenthalt. Vor dem Umsetzungsdatum der Richtlinie zurückgelegte Zeiten. Rechtmäßiger Aufenthalt. Aufenthalt allein auf der Grundlage einer nach der Richtlinie 68/360/EWG erteilten Aufenthaltserlaubnis, ohne dass die Voraussetzungen für die Geltendmachung irgendeines Aufenthaltsrechts erfüllt wären

 

Beteiligte

Dias

Secretary of State for Work and Pensions

Maria Dias

 

Tenor

Art. 16 Abs. 1 und 4 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG ist dahin auszulegen, dass

  • Aufenthaltszeiten, die bis zum 30. April 2006 allein auf der Grundlage einer nach der Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft rechtsgültig erteilten Aufenthaltserlaubnis zurückgelegt wurden, ohne dass die Voraussetzungen für die Geltendmachung irgendeines Aufenthaltsrechts erfüllt wären, im Hinblick auf den Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 nicht als rechtmäßiger Aufenthalt anzusehen sind und
  • Aufenthaltszeiten von weniger als zwei aufeinanderfolgenden Jahren, die vor dem 30. April 2006 und nach einem vor diesem Zeitpunkt zurückgelegten ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren eingetreten sind und allein auf einer nach der Richtlinie 68/360 erteilten Aufenthaltserlaubnis beruhen, ohne dass die Voraussetzungen für die Gewährung eines Aufenthaltsrechts erfüllt wären, den Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts nach dem genannten Art. 16 Abs. 1 nicht berühren können.
 

Tatbestand

In der Rechtssache

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich) mit Entscheidung vom 4. August 2009, beim Gerichtshof eingegangen am 12. August 2009, in dem Verfahren

Secretary of State for Work and Pensions

gegen

Maria Dias

erlässt

DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten K. Lenaerts, des Richters D. Šváby, der Richterin R. Silva de Lapuerta (Berichterstatterin) sowie der Richter G. Arestis und J. Malenovsk ý,

Generalanwältin: V. Trstenjak,

Kanzler: C. Strömholm, Verwaltungsrätin,

aufgrund des schriftlichen Verfahrens und auf die mündliche Verhandlung vom 16. Dezember 2010,

unter Berücksichtigung der Erklärungen

  • von Frau Dias, vertreten durch A. Berry, Barrister, beauftragt von J. Borrero, Solicitor,
  • der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch S. Ossowski als Bevollmächtigten im Beistand von K. Smith, Barrister,
  • der dänischen Regierung, vertreten durch B. Weis Fogh als Bevollmächtigte,
  • der portugiesischen Regierung, vertreten durch L. Fernandes als Bevollmächtigten,
  • der Europäischen Kommission, vertreten durch D. Maidani und M. Wilderspin als Bevollmächtigte,

nach Anhörung der Schlussanträge der Generalanwältin in der Sitzung vom 17. Februar 2011

folgendes

Urteil

 

Entscheidungsgründe

Rz. 1

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 16 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158, S. 77, und – Berichtigung – ABl. 2004, L 229, S. 35) in Bezug auf Aufenthalte vor dem Umsetzungsdatum dieser Richtlinie sowie die Auslegung der Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 13) in Bezug auf Aufenthaltserlaubnisse, die gemäß der letztgenannten Richtlinie erteilt wurden.

Rz. 2

Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Secretary of State for Work and Pensions (Minister für Arbeit und Altersversorgung) und Frau Dias über die Gewährung von Einkommensbeihilfe („income support”).

I – Rechtlicher Rahmen

Unionsrecht

Richtlinie 68/360

Rz. 3

Art. 4 der Richtlinie 68/360 bestimmte:

„(1) Die Mitgliedstaaten gewähren den [Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten und ihren Familienangehörigen, auf die die Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) Anwendung findet], welche die in Absatz 3 aufgeführten Unterlagen vorlegen, das Aufen...

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