Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen
2. |
familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht, |
3. |
Internationales Privatrecht im Familienrecht, |
4. |
Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung. |
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