Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. |
Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften, |
2. |
materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht; |
3. |
Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht. |
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