Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. |
Bauvertragsrecht, |
2. |
Architekten- und Ingenieurrecht, |
3. |
Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, |
4. |
Grundzüge des öffentlichen Baurechts, |
5. |
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung. |
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