Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen

 

1.

Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,

 

2.

Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,

 

3.

Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:

 

a)

Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,

 

b)

Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,

 

c)

Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

 

4.

Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts.

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