Für das Fachgebiet Medizinrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

 

1.

Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere

 

a)

zivilrechtliche Haftung,

 

b)

strafrechtliche Haftung,

 

2.

Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,

 

3.

Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere

 

a)

ärztliches Berufsrecht,

 

b)

Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,

 

4.

Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,

 

5.

Vergütungsrecht der Heilberufe,

 

6.

Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,

 

7.

Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,

 

8.

Grundzüge des Apothekenrechts,

 

9.

Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

[1] BRAK-Mitt. 2005, 77 f.

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