Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

 

1.

materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,

 

2.

Internationales Privatrecht im Erbrecht,

 

3.

vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,

 

4.

Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,

 

5.

steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,

 

6.

Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

[1] BRAK-Mitt. 2005, 78.

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