Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

 

1.

Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,

 

2.

Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht,

 

3.

Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,

 

4.

Rundfunkrecht,

 

5.

wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,

 

6.

Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,

 

7.

Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

[1] BRAK-Mitt. 2006, 169.

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