1. |
Die Untersuchung ist unter Beachtung folgender Grundsätze durchzuführen:
|
2. |
Das Gutachten ist unter Beachtung folgender Grundsätze zu erstellen:
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4. |
[2]Wer mit Unternehmen oder sonstigen Institutionen vertraglich verbunden ist, die
oder wer solche Maßnahmen in eigener Person anbietet, darf keine Personen zur Klärung von Zweifeln an der Kraftfahreignung in Begutachtungsstellen für Fahreignung untersuchen oder begutachten. |
Bis 30.06.2009:
4. |
Wer eine Person in einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung oder in einem Aufbauseminar betreut, betreut hat oder voraussichtlich betreuen wird, darf diese Person ni... |
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