erteilte Klasse der Dienstfahrerlaubnis berechtigt auch zum Führen von Dienstfahrzeugen der Klasse(n) zu erteilende allgemeine Fahrerlaubnis
A (unbeschränkt) AY A
A (beschränkt) AY A[1]
AY A1 A1
A1 M A1
B M und L B
BE   BE
C1 Fahrzeuge der Klasse D1 ohne Fahrgäste C1
C1E BE sowie Fahrzeuge der Klasse D1E ohne Fahrgäste C1E
C C1, G sowie Fahrzeuge der Klasse D ohne Fahrgäste C
CE BE, C1E und GE sowie Fahrzeuge der Klasse DE ohne Fahrgäste, T CE
D1 P D1
D1E   D1E
D D1 D
DE D1E DE
L   L
M   M
T M und L T
[1] Amtliche Fußnote: § 6 Abs. 2 Satz 1 findet Anwendung.

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