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TOP XX Aufstellen eines Fahrradständers im Bereich des Mülltonnenhäuschens
Die Wohnungseigentümer beschließen, im asphaltierten Bereich rechts neben und anschließend an das Mülltonnenhäuschen, einen Fahrradständer zum Abstellen von zehn Fahrrädern zu installieren. Nach den von der Verwaltung eingeholten Kostenangeboten werden Gesamtkosten für die Anschaffung des Fahrradständers und dessen verkehrssicherer Installation durch ein Fachunternehmen in Höhe von 750 EUR entstehen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Fahrradständer der Marke _____ für die Gemeinschaft zu erwerben und durch die Firma ___________ verkehrssicher installieren zu lassen.
Gemäß § _____ der Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft des Notars _______________ (Name und Kanzleisitz) vom _____ zu der Urkundenrollen-Nummer _______ erfolgt die Verteilung der Kosten und Lasten des gemeinschaftlichen Miteigentums unter sämtlichen Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen.
Die Wirksamkeit dieses Beschlusses steht unter der Bedingung, dass es auf Grundlage des Abstimmungsverhaltens der Wohnungseigentümer zu einer Kostenverteilung unter allen Wohnungseigentümern nach Maßgabe von § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG kommt, also mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen und die Hälfte der Miteigentumsanteile für diesen Beschlussantrag votieren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: _____
Nein-Stimmen: _____
Enthaltungen: _____
Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:
______________
Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.
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