Leitsatz

Beschränkt persönliche Dienstbarkeit in "Ferienparksiedlung"

 

Normenkette

§§ 20 Abs. 2, 26-28 WEG; §§ 1090, 1004, 894, 242 BGB

 

Kommentar

Ein Ferienparkbetriebsrecht, wonach eine Eigentumswohnung nur als Ferienwohnung genutzt, bewirtschaftet und einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zur Verfügung gestellt werden darf und wonach allein dem Berechtigten die Verwaltung und Vermietung der Wohnung, die Wärmeversorgung, der Betrieb einer Kabelfernseh- und einer Telefonanlage obliegt, kann Inhalt einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit sein (hier in befristeter Form für die Ortsgemeinde und unbefristet für den Verkäufer bzw. Verwalter und Vermieter).

 

Link zur Entscheidung

(BGH v. 14.3.2003, V ZR 304/02, NZM 11/2003, 440)

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?