Die Pflegekasse entscheidet über
- das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit,
- die Zuordnung des Pflegegrades und
- die zu erbringenden Pflegeleistungen.
Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt sie das Pflegegutachten. Weicht die Pflegekasse von den Empfehlungen des MD/Gutachters ab, so hat sie dies dem MD/Gutachter unter Angaben von Gründen mitzuteilen.[1]
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