Die Pflegekasse entscheidet über

  • das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit,
  • die Zuordnung des Pflegegrades und
  • die zu erbringenden Pflegeleistungen.

Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt sie das Pflegegutachten. Weicht die Pflegekasse von den Empfehlungen des MD/Gutachters ab, so hat sie dies dem MD/Gutachter unter Angaben von Gründen mitzuteilen.[1]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?