Des Weiteren hat der MD/Gutachter – soweit erforderlich – über die derzeitige Versorgungssituation hinausgehend in einem Empfehlungsteil
- Aussagen über die im Bereich der pflegerischen Leistungen und im Einzelfall erforderlichen Hilfen,
- Aussagen über notwendige Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und technische Hilfen,
- Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds,
- Vorschläge für Leistungen zur Rehabilitation,
- Vorschläge für Leistungen zur Prävention,
- Prognosen über die weitere Entwicklung der Pflegebedürftigkeit,
- Aussagen über die sich im Einzelfall ergebende Notwendigkeit von Wiederholungsbegutachtungen mit den entsprechenden Zeitabständen
zu machen.
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