Die nächste Änderung der Düsseldorfer Tabelle wird voraussichtlich zum 1.1.2021 erfolgen. Nach der Mindestunterhaltsverordnung vom 12.9.2019 wird dann der Mindestunterhalt
▪ | für ein Kind der 1. Altersstufe auf 378 EUR, |
▪ | für ein Kind der 2. Altersstufe auf 434 EUR und |
▪ | für ein Kind der 3. Altersstufe auf 508 EUR steigen. |
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf v. 16.12.2019, Nr. 39/2019
FF 1/2020, S. 3 - 4
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen