Dem Kind bleibt es freigestellt, seinen Bedarf weiterhin durch eine konkrete Bedarfsberechnung zu begründen. Bei diesem Ansatz müssen etwaige besonders kostenintensive Bedürfnisse aufgezeigt und dargelegt werden, welche Mittel zu deren Deckung erforderlich sind.[8]

Gerade auch bei diesem Lösungsansatz ist zu beachten, dass der Unterhalt minderjähriger Kinder maßgeblich durch das "Kindsein" geprägt wird. Er beinhaltet dementsprechend keine bloße Teilhabe am Luxus der Eltern[9] und dient naturgemäß erst recht nicht zur Vermögensbildung des unterhaltsberechtigten Kindes.

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