Eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle für besonders günstige wirtschaftliche Verhältnisse muss den Wirklichkeitsbezug der pauschalierten Werte gewährleisten und die bisher hohe Akzeptanz der Tabelle sichern. Sie sollte daher auf Grundlage des Vorschlags der Unterhaltskommission des DFGT e.V. erfolgen.
Sowohl dem Berechtigten als auch dem Verpflichteten muss es möglich sein, besondere Umstände des Einzelfalls darzulegen, um im Einzelfall einen von den Pauschalen der Düsseldorfer Tabelle abweichenden Bedarf bzw. Selbstbehalt darzulegen. Dies umzusetzen, ist Aufgabe der anwaltlichen Praxis. Die Gerichte sind aufgefordert, entsprechenden substantiierten Sachvortrag bei der Bemessung des Unterhalts zu berücksichtigen.

Autor: Andreas Frank, Direktor des Amtsgerichts, Cuxhaven

FF 1/2022, S. 8 - 11

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