Sachstand und Ausblick
Einführung
Im November 2022 hat sich die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages, die zusammen mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf und in Abstimmung mit den weiteren deutschen Oberlandesgerichten die Düsseldorfer Tabelle konzipiert, erstmals wieder in Präsenz – nach zwei Jahren, in denen Corona-bedingt leider nur eine eingeschränkte, virtuelle Abstimmung erfolgen konnte – getroffen und mit den Vertretern der Oberlandesgerichten die Werte für die neue, seit Januar 2023 geltende Düsseldorfer Tabelle beraten. Im folgenden Beitrag soll die neue Tabelle vorgestellt und die Beweggründe, die den jeweiligen Ansätzen zugrunde liegen, für die unterhaltsrechtliche Praxis erläutert werden.
I. Vorbemerkungen
So groß im November 2022 die Freude bei der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages über die Möglichkeit war, nach zwei Jahren wieder von Angesicht zu Angesicht im Berliner Amtsgericht Kreuzberg zu dem fast schon "traditionellen" Treffen mit den Vertretern der Oberlandesgerichten zusammenzukommen, so groß waren aber auch die Herausforderungen, denen sich die Verfasser der Düsseldorfer Tabelle gegenübersahen: In erster Linie sind das die die gesellschaftlich-politischen sowie die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich unmittelbar auf das Unterhaltsrecht auswirken. Stichwörter sind insbesondere die in den Metropolregionen vielfach geradezu explodierenden Mietpreise; die als Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine sehr gestiegenen Energiekosten; die binnen weniger Monate stark angewachsene Inflation und die damit einhergehende Verteuerung der Lebenshaltungskosten: Durchweg Gesichtspunkte, die beide Seiten des Unterhaltsrechtsverhältnisses, den Unterhaltspflichtigen genauso wie den Unterhaltsberechtigten, treffen. Eine weitere Herausforderung war der Umstand, dass Anfang November 2022 das normative Rahmenwerk, auf das die Düsseldorfer Tabelle mit ihrem Zahlenwerk aufsetzt, überwiegend noch gar nicht verabschiedet war, sondern zumeist nur politische Absichtserklärungen oder Entwürfe vorlagen. Bekannt waren lediglich die neuen Zahlen des 14. Existenzminimumberichts, die üblicherweise u.a. auch der Mindestunterhalts-Verordnung zugrunde gelegt werden sowie der Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes, mit dem u.a. ab Januar 2023 das Kindergeld angehoben werden sollte. Für die Konzeption der Tabellenansätze wichtige Bestimmungen wie die geänderte Mindestunterhaltsverordnung, das Kindergeldrecht oder das Bürgergeld standen teilweise erst wenige Tage vor Bekanntgabe der neuen Düsseldorfer Tabelle 2023 – am 5.12.2022 – endgültig fest. Überwölbt wurde das Ganze durch die Unsicherheit, ob, wann und mit welchem Inhalt eine weitere Unterhaltsrechtsreform kommen wird, der anhaltenden Diskussion über erforderliche Änderungen in der Struktur der Düsseldorfer Tabelle und eine höchstrichterliche Rechtsprechung in Unterhaltssachen, die in jüngster Zeit Anlass zu vielfältigen Kontroversen gegeben hat.