Die diesjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand unter dem Thema "Das Kind im Verfahren" statt. Die Anregung hierzu kam vom Beirat der FF.

Mit der Hervorhebung der Rolle des Kindes im Verfahren durch das "Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder" sollten mit der Umfrage Informationen eingeholt werden, ob und wie in den jeweiligen Gerichtsbezirken die gesetzgeberischen Anliegen bereits umgesetzt wurden.

Vor diesem Hintergrund gliedert sich die Umfrage in vier Abschnitte:

I. Verfahren der ersten Instanz

II. Verfahren der zweiten Instanz

III. Stellung des Verfahrensbeistandes

IV. Mitwirkung des Jugendamtes

Die Teilnahme von (nur) 12,7 % der Mitglieder, die die Umfrage beendeten, musste überraschen, da insbesondere Kindschaftssachen in der täglichen familienrechtlichen Tätigkeit ein erheblicher Stellenwert zukommt.

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