Die Frage nach der Beteiligung des Jugendamtes an Kindschaftssachen brachte die häufig festzustellende fehlende Kapazität in den Jugendämtern zum Ausdruck (Folien 19–21).

Mehr als die Hälfte der Teilnehmer (60 %) gaben an, Mitarbeiter des Jugendamtes würden das Kind nur selten oder gar nicht anhören. Auf eine weitere Frage, ob die Gründe hierfür bekannt seien, sind Zeit- und Personalmangel sowie eine Überlastung als Gründe genannt worden (Folie 19).

Kommt es zur Anhörung durch das Jugendamt, ist auf die Frage, ob die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter das Kind zu Hause aufsuchen würde, mehrheitlich (63 %) mitgeteilt worden, dies geschehe selten oder nie. Auch bei diesen Antworten wurden als Gründe in erster Linie fehlende personelle und zeitliche Kapazitäten genannt worden (Folie 20).

Da das Jugendamt in Kindschaftssachen zu beteiligen ist, sind die Stellungnahmen vom Familiengericht einzuholen. Nach Angabe der Teilnehmer erfolgt dies zu 55 % durch schriftlichen Bericht, während 45 % angaben, die Stellungnahme werde mündlich in der Verhandlung abgegeben.

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