Auf internationaler Ebene wird sowohl von Seiten der Europäischen Union als auch von der Haager Konferenz nach Lösungen gesucht, die die Interessen der in dieser Weise gezeugten Kinder berücksichtigen, Schutz für die Beteiligten bieten, die Rechtsfolgen für alle Betroffenen vorhersehbar machen und die Akzeptanz der Folgen von Reproduktionsvorgängen sicherstellen. Dies ist ein außerordentlich schwieriges Unterfangen, weil es dabei um teilweise gegenläufige Interessen geht, vor allem aber weil in diesem Bereich die Vorstellungen von Moral und Recht in den einzelnen Rechtsordnungen auch innerhalb Europas sehr weit auseinandergehen. Den Konfliktstoff will man aber dadurch verringern, dass es den verschiedenen Rechtsordnungen und Gesellschaften möglich bleiben soll, ihnen besonders fraglich erscheinende Praktiken nicht zu akzeptieren. Dies bedeutet dann allerdings wieder die Gefahr von Kollisionen und Rechtsunsicherheit.
In den Vorarbeiten der Haager Konferenz zu surrogacy agreements wird daher darüber nachgedacht, in Anlehnung an das Haager Adoptionsübereinkommen von 1993 auch in diesem Bereich einen wesentlichen Schwerpunkt auf die justizielle Zusammenarbeit und den Aufbau eines internationalen Netzwerks zur Vermeidung von Missbräuchen und zur Absicherung gewisser Standards zu legen.
Um derartige Standards festlegen zu können, müsste sicherlich zunächst in einer Reihe von Punkten eine internationale Übereinstimmung gefunden werden. Zu diesen wichtigen Grundproblemen ist beispielsweise die Frage zu rechnen, wie weit das Kind ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung haben soll. Sollen die genetischen Eltern, nur die genetischen Eltern, eventuell auch die gebärende Mutter oder auch der Samenspender dem Kind (jedenfalls auf Wunsch) bekannt gegeben werden? Anonymität von Ersatz- und Tragemutter (in den verschiedenen Formen) wie auch des Samenspenders werden mit Sicherheit ein sehr umstrittener Punkt sein. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Adoptionsforschung sollten in diesen Diskussionen um die richtige Lösung verwertet werden.
Des Weiteren geht es um das Problem der "Kommerzialisierung menschlichen Lebens". Wie weit dürfen entsprechende Vereinbarungen im Bereich der Reproduktionsmedizin entgeltlichen Charakter tragen? Auch in diesem Punkt unterscheiden sich die bisherigen Rechtsordnungen deutlich, wenngleich eine offensichtliche Mehrzahl von nationalen Rechten Vereinbarungen für nicht akzeptabel hält, wenn die "Gegenleistung" der "Wunscheltern" über die Entschädigung für Auslagen und Aufwendungen hinausgeht.
Schließlich muss es Anliegen sein, die Ausbeutung von Frauen (und Männern) zu vermeiden. Erste Ansätze zu transnationalen Verständigungen in diesen Fragen sind bereits erkennbar. So gibt es in Indien einen Gesetzesentwurf, der surrogacy agreements nur dann für zulässig erklärt, wenn die Akzeptierung des Kindes in der Heimatrechtsordnung der Wunscheltern sichergestellt ist. Auch die "Sicherheitsmechanismen", die das griechische und das englische Recht vor einer Registrierung der Wunscheltern vorsehen, gehen in diese Richtung und können auf internationaler Ebene weiter diskutiert werden.
So lobenswert diese internationalen Bestrebungen auch sein mögen: Es wäre sicherlich verfehlt zu hoffen, dass mit gesetzgeberischen Aktivitäten – v.a. in nächster Zeit – alle Probleme der medizinisch-assistierten Zeugung in einer globalisierten, mobilen Gesellschaft gelöst werden. Für die Rechtspraxis werden auch in Zukunft viele Probleme im Umgang mit diesen Sachverhalten bleiben – seien sie nun allein auf Deutschland beschränkt oder mit ausländischen Elementen garniert. Im letzten Fall stellt sich neben der sicherlich nicht immer einfach zu beantworteten Frage nach dem anwendbaren Recht das Problem der Begründung oder Widerlegung des ordre public-Einwandes, soweit ausländisches Recht oder ausländische Entscheidungen eine Rolle spielen. Diesen Punkten sollte insbesondere bei der Rechtsberatung im Vorfeld, soweit Wunscheltern eine solche suchen, wie auch bei der Argumentation in späteren Konfliktfällen große Aufmerksamkeit geschenkt werden.