Die Diskussion über die Zweckmäßigkeit eines "Kinderverbundes" im familiengerichtlichen Verfahren ist neu. Der Bedarf, Verfahren zu bündeln, die Kinder betreffen, ist es ebenso. Die Entwicklung überrascht zugleich nicht. Sie ist Konsequenz eines geänderten Verständnisses von Kinderrechten und Elternschaft und der dem folgenden Ausgestaltung von Rechten und Pflichten im Gesetz.

Auf dem Deutschen Juristentag[1] in Leipzig wurde in diesem Jahr in der Abteilung Familienrecht zunächst mit deutlicher Mehrheit (29:12:7) die These angenommen:

Immerhin 19 Abstimmungsberechtigte stimmten zudem der These zu:

Im Ergebnis wurde die These für einen Kinderverbund bei 24 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen zwar nicht angenommen. Die Zahl der Zustimmenden und die der Abstimmung vorangehenden Diskussionsbeiträge zeigen den Bedarf an einem Verbundverfahren aus Sicht der Betroffenen, insbesondere der Kinder, gleichwohl auf, unabhängig von den überwiegend aus der Richterschaft vernehmbaren Vorbehalten.

[1] Beschlüsse des Deutschen Juristentags 2018, veröffentlicht: https://www.djt.de/fileadmin/downloads/72/Beschluesse_gesamt_final.pdf.

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