Anforderungen

Die Amtsermittlung des Kindeswohls ist für den einzelnen Fall oft sehr aufwändig.
Die Anhörungen von Kindern, insbesondere von kleinen Kindern, setzen Fachkunde und Einfühlungsvermögen voraus. Auch sollten geeignete Räumlichkeiten genutzt werden.
Neben fundierten Kenntnissen des Kinder- und Jugendhilferechts und weiterer sozialrechtlicher Unterstützungsmöglichkeiten muss das Gericht die Angebote der regionalen Jugendhilfe kennen und in ihrer Passgenauigkeit im Einzelfall bewerten können (L. Salgo).
Das Gericht muss für seine eigene Beantwortung der rechtlichen Fragestellung die hierfür relevanten psychologischen Fragestellungen und den oder die passenden Sachverständige(n) auswählen.
Die Experten berichteten auch von Nichteinhaltung der Verfahrensregeln. So wurden Kinder nicht angehört oder Gutachter bzw. Verfahrensbeistände nicht bestellt. Auch die Art und Weise der Bestellung durch das Gericht wurde kritisiert, da sie keine uneingeschränkte Unabhängigkeit der bestellten Gutachter und Verfahrensbeistände garantiert.

Ausbildung und Eingangsvoraussetzungen

Familienrecht wird in der Ausbildung der Juristen nicht oder nur in geringem Maße vermittelt, und zwar weder im Studium noch im Referendariat (L. Salgo).
Die formalen Anforderungen wurden im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung reduziert, sodass anstelle von drei Jahren nunmehr ein einziges Jahr Berufserfahrung für eine Bestellung zum Familienrichter ausreicht.
Weitere formale Voraussetzungen für die Eingangsbestellung, wie sie etwa für das Insolvenzrecht gelten, bestehen nicht.
Die Zahl der offenen Stellen überschreitet die Nachfrage (J. Lüblinghoff).

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