Sollte man dieser Lösung nicht nähertreten, bliebe doch nur die Analogie, um eine klare, gleichbehandelnde, verständliche, für die Beteiligten akzeptable, Rechtsfrieden schaffende Lösung zu schaffen.

Dies könnte durchaus eine Lösung i.S. einer Synthese sein: Grundsätzliche, aber keine kategorische Ablehnung einer Analogie: eine eingeschränkte, auf die funktionsäquivalente elterliche Arbeitsleistung begrenzte analoge Privilegierung i.S.d. § 1374 Abs. 2 BGB. Analogie nur dort, wo sie dazu dient, mit dem Regelungsgehalt der Vorschrift eine unklare und untransparente, komplizierte, ungerechte und gleichheitswidrige, den Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten verhindernde und diesen nicht vermittelbare Rechtslage zu beseitigen.[61]

[61] Vgl. Nochmals Hahne in: Brühler Schriften zum Familienrecht, 17. DFGT 2007, S. 17, 18.

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