Höbbel/Möller 2. Aufl. 2009, 1.382 Seiten, mit CD-ROM/DVD, 118 EUR, ZAP-Verlag
Höbbel/Möller 2. Aufl. 2009, 1.382 Seiten, mit CD-ROM/DVD, 118 EUR, ZAP-Verlag
Das in zweiter Auflage erschienene Buch hat einen sperrigen Titel. Aber er ist notwendig, denn in dem Buch ist mehr als nur die Scheidung und behandelt werden sogar mehr Rechtsbereiche, als der Titel vermuten lässt.
Eigentlich sind es drei Bücher: ein Buch zur Anwendung des internationalen Privatrechts bei deutschen Gerichten, ein detaillierter Musterteil und ein umfangreicher Länderteil. Das Buch insgesamt gibt Handlungshilfen nur für familiengerichtliche Verfahren in Deutschland und deshalb wird ganz aktuell nur das Verfahren nach dem FamFG unter Einschluss des neuen Versorgungsausgleichs dargestellt. Das Buch richtet sich vorrangig an die Anwaltschaft, ist aber auch für das FamG interessant, da sich die zu treffende Entscheidung letztlich auch auf dieselben Rechtsgrundlagen stützt wie der jeweilige Antrag.
In der Stringenz hervorragend dargestellt ist das internationale Familienrecht mit Schwerpunkt beim europäischen Gemeinschaftsrecht, das nationale Recht hat bei Auslandsbezug eigentlich wenig Bedeutung (S. 1–4). Hilfreich ist das sehr genaue Prüfschema zur Anwendung des deutschen Scheidungsrechts (S. 10) und das Prinzip der Gesamt- und Rückverweisung wird anhand der optischen Darstellung leichter verständlich. Für das Scheidungsverfahren hilft ein genaues Prüfschema, das anzuwendende Recht zu lokalisieren (S. 17). Der Versorgungsausgleich, dem ausländischen Recht unbekannt, wird nach Art. 17 Abs. 3 EGBGB ausführlich erörtert und die alphabetische Auflistung der Verbindungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung (S. 23, 24) mit vollen Anschriften und Webseiten ist sicherlich hilfreich. Im Anschluss wird das Sorge- und Umgangsrecht im Scheidungsverbund angesprochen (S. 30 ff). Dies ist notwendig, da die EheVO (Brüssel IIa) auch diese beiden Regelungsbereiche erfasst unter Einschluss sowohl des HKÜ als auch der Art. 10, 11 EheVO.
Für den Scheidungsverbund werden die Grundlagen für Kindes- und Ehegattenunterhalt dargestellt, jeweils mit übersichtlichem Prüfschema (S. 45, 47), und dankbar wird der Anwender die Übersicht zur Kenntnis nehmen, die für eine Vielzahl von Staaten der Welt die Lebenshaltungskosten auf amtlicher Grundlage auflistet und für die Bemessung der Unterhaltshöhe bei Leistungen ins Ausland von Wichtigkeit ist.
Kurz aber zutreffend wird auch die Regelung für die Ehewohnung und Haushaltsgegenstände (S. 55) behandelt. Wesentlich umfangreicher ist das Güterrecht im Verbund dargestellt einschließlich Prüfschema (S. 61).
In einem eigenen Abschnitt werden Schüsselbegriffe erläutert, neben der Zuständigkeit auch Statusfragen, die Stellung von Flüchtlingen, Asylbewerbern und Asylanten (S. 64). Anzumerken ist beim Stichwort Gerichtssprache und Dolmetscher, dass nach § 185 Abs. 2 GVG es der Zuziehung eines Dolmetschers nicht bedarf, wenn der Richter der Sprache, in der sich die beteiligten Personen erklären, mächtig ist. Es ist nach alter Rechtslage schon eigenartig gewesen, wenn die Beteiligten und der Richter sich in der Heimatsprache der Beteiligten sehr gut verständigen können und dennoch ein Dolmetscher anwesend sein musste. Der in diesem Zusammenhang stehende Praxistipp (S. 71) sollte dahingehend erweitert werden, dass im Falle einer bewilligten Verfahrenskostenhilfe auch für das Mandantengespräch zur Vorbereitung des Termins die Zuziehung eines Dolmetschers vom Gericht genehmigt werden kann. Die bei einer Auslandszustellung zu gegenwärtigen Fristen (S. 72) und die Anforderungen an eine öffentliche Zustellung (S. 73) sind ebenso hilfreich wie auch die Auflistung der EU-Länder bei Anwendung der EheVO (S. 75), der Vertragsstaaten des HKÜ (S. 76, 77).
Nach diesem gelungenen Kurs der Grundlagen des IPR schließt sich als Kapitel B die Darstellung der jeweiligen Anträge als Grundmuster an. Die verschiedenen denkbaren Konstellationen werden aufgelistet und der Anwender sucht sich hiernach das zutreffende Formular heraus. Diese Mustervordrucke sind für das weitere Vorgehen von besonderer Bedeutung, denn bei der Auswahl kommt es zunächst nicht darauf an, welches ausländische Recht zur Anwendung kommt, falls deutsches Recht nicht anzuwenden ist. An den jeweiligen Platzhaltern ist dann aus dem Teil C des Buches der Textvorschlag einzufügen, der für diesen konkreten Fall und das betreffende Land zutreffend ist. Die Formulierungen sind wirklich geschickt gewählt, sodass es sprachlich fast wie aus einem Guss formuliert wirkt, auch wenn mehrfach Module eingefügt werden müssen. Besonders hilfreich ist, dass alle Texte auf der beiliegenden CD mitgeliefert werden. Mit dem Aufruf über den Desktop gelangt man in die Auflistung aller Dateien und das Grundmuster kann direkt aus dieser Gliederung aufgerufen werden. Das Einfügen der landesspezifischen Texte ist dann leider etwas komplizierter, sollte aber für eine mit PC vertraute Bürokraft lösbar sein. Ein an der Ei...