Stellungnahme des Deutschen Ethikrates Band 1 (Volltext 272 Seiten), Band 2 (Auszug Grundsätze und Empfehlungen als Kurzfassung); hrsg. vom Deutschen Ethikrat, Berlin 2018, ISBN 978-3-941957-79-4 (PDF) (abrufbar unter https://www.ethikrat.org/themen/gesellschaft-und-recht/wohltaetiger-zwang)
Der Deutsche Ethikrat mit den renommierten Familienrechtlern Dagmar Coester-Waltjen und Volker Lipp (zugleich stv. Vorsitzender) hat im November 2018 eine Stellungnahme zu den Praxisfeldern "Wohltätiger Zwang" in der Psychiatrie, in der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Kontext der Alten- und Behindertenhilfe herausgegeben. Die Stellungnahme befasst sich mit Zwangsmaßnahmen in der Praxis der Sozial- und Gesundheitsberufe. Es geht also um professionelle Sorgebeziehungen.
Mit seiner Stellungnahme verfolgt der Deutsche Ethikrat nach eigenem Bekunden drei Ziele. Erstens will er die Öffentlichkeit für das schwierige Problemfeld der professionellen Hilfe durch Zwang im Spannungsfeld zwischen Wohl und Selbstbestimmung sensibilisieren, zweitens Politik, Gesetzgeber und Praxis auf Regelungs- und Umsetzungsdefizite hinweisen und mit Empfehlungen zu ihrer Behebung beitragen sowie drittens die Gesundheits- und Sozialberufe bei der Neuorientierung ihres Selbstverständnisses und ihrer Praxis als professionell Sorgende unterstützen.
Unter Zwang wird in der Stellungnahme die Überwindung des Willens der adressierten Person verstanden, wohltätig wird der Zwang dann genannt, wenn er mit der Abwehr einer (im weiteren Sinn zu verstehenden) Selbstschädigung des Adressaten begründet wird. Kann ein Akt des Zwangs, der sich über den Widerstand des Gezwungenen hinwegsetzt, jemals aus dessen Sicht als Wohltat empfunden werden, selbst wenn er nur dessen Wohl dienen soll? Mit dem vom Ethikrat bewusst gewählten Begriff "wohltätiger" (statt etwa "selbstschädigungsverhindernder") Zwang wird das Dilemma verdeutlicht: Professionelle Sorge soll einerseits selbstverständlich stets das Wohl der Sorgeempfänger befördern oder wenigstens erhalten und andererseits ihre Selbstbestimmung gerade auch dann achten, wenn ihre selbstbezogenen Entscheidungen für andere schwer oder gar nicht nachvollziehbar sind. Der Ethikrat konstatiert, dass die Frage, wann eine Zwangsmaßnahme zum Wohl des Betroffenen legitim ist, nicht anhand eines abstrakt und generell definierten Wohl-Begriffs beantwortet werden kann. Vielmehr gilt es zu bestimmen, wo die Grenze zwischen einer anzuerkennenden Entscheidung des Betroffenen und einem zulässigen Eingriff zu seinem Wohl zu ziehen ist. Tragende Gesichtspunkte hierfür werden in der Stellungnahme erarbeitet (siehe in der Zusammenfassung unter 7.).
Der Ethikrat befasst sich auch eingehend mit der – davon zu unterscheidenden – weiteren Frage, ob der Einsatz von Zwang in der konkreten Situation ethisch vertretbar ist. Zentrale normative Begriffe, insbesondere die Trias Würde – Autonomie – Selbstbestimmung, aber auch Sorge, Angewiesenheit und Abhängigkeit, Vulnerabilität, Vertrauen werden erläutert sowie grund- und menschenrechtliche Aspekte beleuchtet. Ethische Positionen sind in der gebotenen Kürze, freilich ohne vertiefte Auseinandersetzung, unter konkreter Bezugnahme auf das jeweilige Anwendungsproblem anschaulich dargestellt.
Aus Praktikersicht fällt das Augenmerk besonders auf die drei Praxisfelder. Sie werden, was der Lesbarkeit zugute kommt, nach dem gleichen Muster aufgearbeitet: Einem Problemaufriss folgt die Darstellung der Formen wohltätigen Zwangs, daran anschließend wird die aktuelle Rechtslage vorgestellt und die Situation in der Praxis geschildert, eine "Ethische Reflexion" (die keine vertieften Vorkenntnisse der Ethik erfordert) schließt den jeweiligen Abschnitt ab, um in detaillierten, praxisnahen Empfehlungen zu münden.
Ob die Unterscheidung zwischen der rechtlichen und der ethischen Perspektive durchgängig gelungen ist – was der Theologe Bormann in seinem Sondervotum bezweifelt –, kann hier nicht diskutiert werden. Wichtig erscheint mir, dass die brisante Thematik überhaupt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit kommt und eine breite Diskussion mit sachlichen Argumenten geführt wird. Der Deutsche Ethikrat hat dazu einen fundierten Beitrag geleistet und Argumentationslinien gut nachvollziehbar aufgezeigt. Die klar gegliederte Stellungnahme enthält zahlreiche Anregungen und plausible Empfehlungen, denen eine baldige Umsetzung zu wünschen ist. Dem Ethikrat gebührt für die wertvolle und höchst praxisrelevante Arbeit großer Dank.
Autor: Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Brudermüller
Prof. Dr. Dr. h.c. Gerd Brudermüller
FF 3/2019, S. 129 - 130