Ausgewählte Abhandlungen und Essays Dieter Schwab2020, 460 SeitenGieseking, ISBN: 978-3-7694-1237-679,00 EUR
Mit dem vorliegenden Werk macht der große deutsche Rechtswissenschaftler und emeritierte Professor für Bürgerliches Recht, deutsche Rechtsgeschichte und Kirchenrecht Dieter Schwab seine bisher meist nur in Festschriften oder Spezialzeitschriften veröffentlichten Beiträge einem breiten Publikum zugänglich. Es handelt sich um ausgewählte Abhandlungen, Vorträge und Essays aus einer Zeitspanne von fast dreißig Jahren, die durch Anmerkungen oder Nachträge in das Jahr 2020 hinein aktualisiert sind. Sie führen weit in die Entwicklung des Rechts zurück und befassen sich mit den Grundlagen des Rechts, der Methodik und Dogmatik sowie speziell dem Familienrecht. Der Autor macht erfahrbar, dass sich das Recht immer wieder, wenn auch in wechselndem Gewande, mit Grundfragen und Grundkonstellationen befasst. Sein historischer Blick und die berühmte Denkfigur der "Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen" eröffnen dem Leser die Möglichkeit eines tiefergehenden Verständnisses des heutigen Rechts und eine profunde Grundlage für die Befassung mit den aktuellen Rechtsfragen.
Während der Verfasser sich in Teil A den Grundlagen des Rechts im Diskurs widmet, von Fragen der Sittlichkeit im Rechtssystem zum Naturrecht und in Teil B grundlegende Innovationen auf dem Rechtsgebiet des geistigen Eigentums vorstellt, befasst er sich im Hauptteil des Werkes mit dem Familienrecht. In Teil C finden sich unter der Überschrift "Die Familie zwischen Recht, Vorstellung und Wirklichkeit" Beiträge zur Methodik der Rechtsgewinnung im Familienrecht sowie zu Fragen der familienbezogenen Forschung in interdisziplinärem Zusammenhang, zur Ehe und ehelosem Zusammenleben und ein Rückblick auf 40 Jahre Familiengerichtsbarkeit. In seinem Festschriftbeitrag anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Bundesgerichtshofs belegt Schwab an Beispielen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, mit welchem methodischen Vorgehen die Rechtsprechung Bilder und in unterschiedlichen Zusammenhängen auch verschiedene Bilder von der Wirklichkeit entwirft (u.a. Das Bild von der schutzwürdigen Frau im Jahre (1956), Modelle der Berufsausbildung bei Ausbildungsunterhalt (1989), zur Härteklausel im Ehegattenunterhalt und beim Ausgleich gegenseitiger Zuwendungen (1979). Damit erhellt er auch die Zeitbedingtheit gerichtlicher Entscheidungen, die statt "dürrer Subsumtion" die sich wandelnden Wirklichkeitsvorstellungen zugleich als Auslegung des (unverändert) geltenden Rechts formulieren müssten und sich damit in einer viel schwierigeren Lage als der Gesetzgeber befänden.
In Teil D "Entwicklungen im Familienrecht" befasst sich Schwab in einer historischen Abhandlung "Zugriff von Staat und Kirche auf die Ehe" mit der schwierigen Frage nach dem materiellen Ehebegriff, dem man durch komplementäre Regelungen möglichst aus dem Wege gehe. Konfessionellen Denkmustern und Argumentationsstrategien der Kirchen seien der Berufung auf die Verfassung weitgehend gewichen, die christliche Ethik suche sich statt des Familienrechts nun andere Felder, vornehmlich der medizinischen Ethik. Im Beitrag "Kindschaftsrecht im Wandel" aus dem Jahre 2006 widmet sich Schwab der Kluft zwischen dem Recht ehelicher und nichtehelicher Kinder als "besonders bestandsfester europäischer Tradition"; hier spannt er den Bogen vom Mittelalter bis zu den Kindschaftsreformen der Jahre 1997/1998. Unter dem Titel "Entwicklungen im Familienrecht vor und nach 1945" aus dem Jahre 2013 zeichnet er die Gründe nach, warum die eigentliche Modernisierung des Familienrechts der Bundesrepublik Deutschland erst lange nach der Nachkriegszeit begann und sich dann in Schüben etwa alle zehn Jahre vollzog, beginnend mit dem 1. Eherechtsreformgesetz 1976, dann durch das Betreuungsgesetz von 1990, die Kindschaftsreform 1997/1998 und schließlich dem FGG-Reformgesetz 2008.
Teil E "Eherecht in der Diskussion" widmet er sich Themen wie "Kirchliche Trauung ohne Standesamt", dem ehelichen Güterrecht, das das Ziel der gleichen Teilhabe am gemeinsam Erarbeiteten bei starrer und schematischer Berechnung des Zugewinnausgleichs insbesondere in der Wirtschaftskrise verfehlen kann, weil der "Pflichtige mit heutigem Geld für die Wertdifferenzen von damals zahle", illoyalen Vermögensminderungen, Schenkungen unter Ehegatten, der Berücksichtigung persönlichen Fehlverhaltens im Unterhalts-, Zugewinn- und Versorgungsausgleichsrecht, der Arbeit als Unterhaltsleistung. In all diesen Beiträgen findet sich eine Fülle von Querverbindungen, aus denen Schwab unter Berücksichtigung ihrer historischen Zusammenhänge neue Ansätze und Ideen ableitet, eine Fundgrube für jeden Reformgesetzgeber, aber auch für den Rechtsanwender. In Teil F "Abstammung und Kindschaft" begegnen uns grundlegende Abhandlungen und Beiträge zum Abstammungsrecht, zur Adoption, zum Sorge- und Umgangsrecht ("Metamorphosen der Verantwortung", "Rechte am Kind ohne Verantwortung", "Elterliche Sorge u...