BGH, Beschl. v. 9.12.2020 – XII ZB 191/19

Der Pflegeeltern zufließende Erziehungsbeitrag nach § 39 Abs. 1 S. 2 SGBVIII ist Einkommen im Sinne der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe.

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.12.2019 – 3 WF 120/19

Wird im laufenden Verfahrenskostenhilfeverfahren vor Bewilligung das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Antragstellers eröffnet, hindert dies nicht grundsätzlich, Verfahrenskostenhilfe lediglich unter Ratenzahlungsanordnung zu gewähren oder nach Maßgabe des § 115 Abs. 4 ZPO i.V.m. § 76 Abs. 1 ZPO zu verweigern. Bei der Prüfung, ob ein Beteiligter über verfahrenskostenhilferechtlich einzusetzendes Einkommen verfügt, ist allein die Regelung des § 115 ZPO maßgeblich, wobei nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Pfändungsbetrag nach § 850c ZPO als "besondere Belastung" im Sinne des § 115 Abs. 1 Nr. 4 ZPO als Abzugsposten zu berücksichtigen ist.

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