Zum Formenkreis der depressiven Erkrankungen gehört auch die Dysthymie. Es handelt sich um eine Form einer anhaltenden affektiven Störung, bei der es zu einer chronischen leichten depressiven Verstimmung kommt. Sie muss kontinuierlich, d.h. an den meisten Tagen der Woche vorliegen und über mindestens zwei Jahre bestehen. Häufig besteht ein hoher subjektiver Leidensdruck; der Betroffene kann den Zustand aber oft nur schwer problematisieren, da er für ihn zu einem Normalzustand geworden ist. Da aufgrund der Chronizität ein "gesunder" Bezugsrahmen fehlt, entfällt beim Betroffenen die Hoffnung darauf, dass es in Zukunft einmal anders werden könnte. Betroffene sind meist in der Lage, ihren Alltag zu bewältigen. Ihre Störung erfüllt – wenn überhaupt, dann meist nur kurzfristig – aber nur die Kriterien einer leichten depressiven Episode.

Beispiel: Die Ehefrau wird in der Ehe jahrelang gedemütigt, kritisiert und bevormundet. Mit der Zeit hält sie das für normal, "kleine" Demütigungen sind für sie ein "guter Tag".

Vom Sachverständigen werden hier regelmäßig folgende Fragen zu klären sein:

Von welcher äußeren und inneren Situation wird gesprochen, wenn eine Depression schon vor Trennung behauptet wird?
Hat die Betroffene – u.U. schon vor der Ehe – an Dysthymie gelitten?
Ist in der Ehe – u.U. schleichend – eine Dysthymie entstanden?
Hat die Betroffene klar erkannt, dass sie Hilfe benötigt, diese aber (evtl. aus Angst oder Scham) nicht in Anspruch genommen?

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?