In einer Reihe von Rechtsordnungen ist inzwischen auch die unmittelbare Co-Mutterschaft bei Geburt eingeführt worden, zum Beispiel in Spanien,[29] Österreich,[30] den Niederlanden[31] und in England/Wales[32].[33] Unterschiede gibt es im Detail, wann eine solche Co-Mutterschaft bejaht wird. In Spanien wird die Ehefrau der Geburtsmutter automatisch Co-Mutter.[34] In Österreich und den Niederlanden wird ebenfalls die Ehefrau oder Partnerin der Geburtsmutter die Co-Mutter, daneben ist bei einer ledigen Geburtsmutter die Etablierung der Co-Mutterschaft durch Anerkennung und gerichtliche Feststellung möglich. Weiterhin muss eine Vereinbarung oder Einwilligung in die künstliche Befruchtung der Geburtsmutter getroffen bzw. entsprechende Maßnahmen auch durchgeführt worden sein.[35] Mitte 2022 erklärte der österreichische Verfassungsgerichtshof die österreichische Regelung insoweit für verfassungswidrig, als dass somit zwischen Kindern unterschieden werde, die aufgrund von medizinisch-assistierter Reproduktionsmaßnahmen und solchen, die auf andere Weise (sog. "Becherspende") gezeugt wurden.[36] Im englischen/walisischen Recht kann die Ehefrau oder Partnerin der Geburtsmutter die Co-Mutter werden, wenn sie der künstlichen Befruchtung der Partnerin zugestimmt hat oder eine entsprechende Vereinbarung vorliegt.[37]
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