27. Studienreise nach Griechenland 15. bis 22.5.2024
Argiris Balomatis
Wir alle kennen die Situationen im familienrechtlichen Mandat. Eher früher als später werden wir gefragt: Und was kommt am Ende dabei raus? Beim munteren Zahlenspiel im Unterhalt oder bei der Zugewinnberechnung mögen wir uns in der Lage sehen, diese Frage einigermaßen konkret beantworten zu können. In Kindschaftssachen sieht es ganz anders aus. Zu viele weiche und unsichere Faktoren spielen da eine Rolle. Unsere Mandanten, die sich ohnehin in einer psychischen und emotionalen Ausnahmesituation befinden, müssen sich mit eher vagen und offenen Antworten zufrieden geben. Wir sitzen dann im Anhörungstermin und weder Gericht, noch Verfahrensbeistand oder Jugendamt können eine adäquate Lösung präsentieren. Schließlich kommt der Satz, den manche fürchten und andere wünschen: Dann müssen wir eben ein psychologisches Gutachten einholen.
Wann ist ein familienrechtliches Gutachten sinnvoll und wann nicht? Was gilt es bei der Auswahl der/des Sachverständigen zu beachten? Und ganz wichtig: Wie wird der Auftrag/die Fragestellung im Beweisbeschluss formuliert? Kann und soll ich meine Mandantschaft auf die Begutachtung vorbereiten und begleiten? Und wenn ja, wie? Und wenn das Gutachten vorliegt, wie überprüfe ich es und stelle die richtigen Fragen?
Das alles und noch viel mehr wird uns auf der diesjährigen Studienreise nach Griechenland beschäftigen. Frau Dipl.-Psych. Sophie Warning-Pelz wird uns in ihrer kompetenten, lockeren und kurzweiligen Art drei Tage lang an essentielle Fragen rund um familienrechtliche Gutachten heranführen und diese beantworten. Sie wird uns kinderpsychologische Basics vermitteln und dadurch den Blick "über den Tellerrand" öffnen, um uns Sicherheit bei der Mandatsführung zu geben. Nach zwei intensiven Tagen mit Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion und Austausch werden wir in der Lage sein, fundiert und sicher mit familienrechtlichen Gutachten umzugehen.
Doch das ist nicht alles: Bei der Mandatsführung in schwierigen Kindschaftssachen geht es auch um uns! Wo setzen wir Grenzen, ohne den Blick auf die Mandantschaft und deren Interessenvertretung zu verlieren? Wie gehen wir mit Mandantinnen und Mandanten um, bei denen wir eine psychische Erkrankung vermuten?
Am letzten Tag wird es u.a. um "Anwaltliche Dilemmata" gehen. Wir beleuchten das Spannungsfeld zwischen anwaltlichen Selbstverständnis und Berufsethos und besprechen Lösungsansätze, wie wir das Kindeswohl, das Eltern- und Mandantenwohl mit unserem Anwaltswohl in Einklang bringen können.
Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen, das diesjährige Programm in Griechenland hat es in sich und bietet einen umfassenden Einblick in den Schnittstellenbereich Psyche und Justitia.
Natürlich wird es auch wieder "hartes Familienrecht" geben in Form unserer Fachvorträge zum Thema Zugewinn und Steuern, Versorgungsausgleich, das Familienheim im Schnittstellenbereich Familien-, Erb- und Steuerrecht. Und da wir uns in Griechenland befinden, darf eine Einführung in das griechische Familien- und Erbrecht nicht fehlen.
Die Studienreise ist auch für Verfahrensbeistände bestens geeignet. Mit Ihrer Teilnahme sichern sie sich nicht nur mehr als 15 FAO-Stunden im Familienrecht und mindestens 3 FAO-Stunden im Erbrecht. Der kollegiale und freundschaftliche Austausch und die griechische Paréa, die Gemeinschaft, ist letztlich das, was die Griechenlandreise ausmacht. Ein wunderbares und bereicherndes Erlebnis.
Werfen Sie doch einen Blick in das Programm auf der Homepage unserer Arbeitsgemeinschaft!
Meine Co-Moderatorin Katrin Bender und ich freuen uns bereits jetzt, sie vom 15. bis 22.5.2024 auf der wunderschönen Halbinsel Kassandra, dem westlichsten Finger der Chalkidiki, begrüßen zu dürfen.
Autor: Argiris Balomatis
Argiris Balomatis, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Tübingen
FF 3/2024, S. 89