In meiner Eigenschaft als Europabeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV bin ich in letzter Zeit des Öfteren gefragt worden, ob ich nicht im Familienrecht tätige Anwälte im Ausland benennen könnte. Dies konnte ich leider nicht. Ich habe dann die Anfragen zum Anlass genommen herauszufinden, wie man selbst Anwälte im Ausland findet, die möglichst deutsch sprechen und auch noch auf dem Gebiet des Familienrechts bewandert sind.
Hier einige Hinweise, wie man mit vertretbarem Aufwand meistens fündig wird:
Man wählt die Hauptstadt eines jeden Landes mit der Internetadresse, so bspw. Helsinki.diplo.de oder Budapest.diplo.de .
Bei Helsinki findet man dann die Rechtsanwälte unter dem Stichwort "Merkblätter" und dort eine Liste deutschsprachiger Anwälte in Finnland. Hier muss man ein wenig findig sein, weil bei jeder Botschaft die Adressenlisten von Anwälten unterschiedlich gehandhabt werden. Über die Eingabe der Hauptstadt mit dem Zusatz "diplo.de" gelangt man jeweils zu der entsprechenden Botschaft. Nachdem man dann die deutsche Sprache angeklickt hat, findet man dort die erforderlichen Informationen, wobei man eben die unterschiedlichen Verweise beachten muss. Bei Budapest bspw. gibt es den Unterpunkt von "Konsular- und Visainformation". Dort wiederum gibt es die Position "Merkblätter und Listen" und dort wieder die Anwaltsliste für Budapest und außerhalb von Budapest.
Unter der Webadresse Rom.diplo.de gelangt man wiederum zur Botschaft, klickt die deutsche Sprache an und klickt an "Rechtliche und konsularische Informationen". Unter dem Stichwort "sonstige Informationen und Adressen" findet man PDF-Listen. Dort unter dem Stichwort "Nützliche Adressen" wiederum die Liste der Rechtsanwälte im Bezirk Rom, Mailand und Neapel.
Schwierig wird es, weil nicht alle Botschaften über den Namen der Hauptstadt mit dem Zusatz "diplo.de" zu finden sind. So findet man die Botschaft in Paris unter der Adresse www.amb-allemagne.fr/deutsch. Darunter erscheint dann allerdings unter dem Stichwort "Listen" sofort die Möglichkeit, Anwaltslisten für Paris und Umgebung anzuklicken.
Dies ließe sich nun für jedes Land noch weiter spezifizieren. Entscheidend ist, dass man die entsprechende deutsche Botschaft in einem jeden Land ausfindig macht und über die Webseiten dann zu den Adresslisten, Merkblättern oder sonstigen Hinweisen auf deutsch sprechende Anwälte gelangt. Dieses Verfahren gilt nicht nur für die EU, sondern weltweit.
Auch wenn man manchmal etwas suchen muss, weil die Adressenlisten etwas versteckt sind, findet man auf diesem Weg weltweit deutschsprachige Anwälte mit Adressen, Telefonnummern und unter Angabe von Internetseiten. In der Regel weisen die Angaben der in den Listen veröffentlichten Kanzlei auch die Tätigkeitsgebiete aus, sodass man jeweils die familienrecht-orientierten und im Familienrecht tätigen Kanzleien findet und ansprechen kann.
Abschließend rege ich an, im Fam-Chat der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht die Mitglieder zu bitten, ausländische Anwaltskanzleien, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben, zu benennen. Daraus ließe sich dann eine Liste von Empfehlungen ausländischer Kollegen erstellen, auf die die Mitglieder dann zugreifen können. Mit der Zeit könnte hier eine ansehnliche Anzahl von Empfehlungen ausländischer Kollegen und Kolleginnen gefunden werden. Ich rufe deshalb alle Mitglieder auf, die positive Erfahrungen mit ausländischen Anwaltskanzleien auf dem Gebiet des Familienrechtes haben, dies der Arbeitsgemeinschaft über den Fam-Chat mitzuteilen.
Wenn ich auch nicht persönlich den Mitgliedern jeweils bei der Suche nach ausländischen Anwälten behilflich sein kann, so hoffe ich doch, auf diesem Wege die Suche erleichtert zu haben.