Neben dem neuen Familienverfahrensrecht[1] wird 2009 auch der Versorgungsausgleich neu geregelt. Das neue Recht ist allgemein von den Experten positiv aufgenommen worden[2] und dürfte zum vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft treten. Bereits heute besteht für die am Scheidungsverfahren beteiligten Rechtsanwälte die Verpflichtung zu prüfen, ob das bestehende Versorgungsausgleichsrecht oder das zukünftige Recht für einen der Ehegatten oder möglicherweise sogar für beide Ehegatten zu einem günstigeren Ergebnis führt. Darüber hinaus bedarf es der Erwägung, ob das Scheidungsverfahren noch vor oder erst nach Inkrafttreten der neuen Regelung eingeleitet werden sollte.

[1] Vgl. hierzu die Einführung von Borth, FamRZ 2009, 157.
[2] Kritisch Rehme, FuR 2008, 370, 433, 474; Bergner, ZRP 2008, 211; Häusermann, Betriebliche Altersversorgung 2008, 428.

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