In der unterschiedlichen Steuerbelastung von Erben liegt kein unmittelbarer Eingriff in die Testierfreiheit potenzieller Erblasser (BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 30.10.2010 – 1 BvR 3196/09, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3198/09, FamRZ 2011, 275).
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