Die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe erfolgt rückwirkend auf den Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.[62] Betroffen sind nicht nur die Rechte und Pflichten der Partnerinnen und Partner untereinander, sondern auch ihr Verhältnis zu Dritten. Das Paar ist rechtlich so zu stellen, als ob es bereits am Tag der Lebenspartnerschaftsbegründung die (damals noch nicht zulässige) Ehe geschlossen hätte.[63] Obwohl – entgegen der Gesetzesbegründung[64] – europarechtlich keine Pflicht zur Ermöglichung einer gleichgeschlechtlichen Ehe existierte,[65] hat der Gesetzgeber mit der Eheumwandlung die bestehende Ungleichbehandlung rückwirkend beseitigen wollen.[66] Deshalb wird die frühere Lebenspartnerschaft gleichsam von der rückwirkenden fiktiven Ehe "überlagert".[67] Das Grundprinzip ist deshalb weder eine Liquidation[68] noch eine "Fortsetzung"[69] der bisherigen rechtlichen Beziehung. Dies ergibt sich auch daraus, dass die überwiegend durch das Bundesverfassungsgericht erzwungene Anpassung der Lebenspartnerschaft an die Ehe erst stufenweise erfolgte und die darin liegende Diskriminierung durch die Rückwirkung insgesamt beseitigt werden sollte.[70]

[62] Art. 3 Abs. 2 Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts v. 20.7.2017, BGBl I 2017, 2787, 2788 u. nunmehr § 20a Abs. 5 LPartG. Vgl. Löhnig, NZFam 2017, 977.
[63] von der Tann, in: Scholz/Kleffmann/Doering-Striening, Praxishandbuch Familienrecht, 34. EL, April 2018, Teil N, Rn 141c.
[64] Vgl. BT-Drucks 18/6665, 10.
[65] EGMR, Urt. v. 24.6.2010 – 30141/04, FamRZ 2010, 1525 = NJW 2011, 1421.
[66] BT-Drucks 18/6665, 10.
[67] BT-Drucks 432/18, 29 ("konsumiert").
[68] Zutreffend D. Schwab, FamRZ 2017, 1284, 1288.
[69] Unzutreffend BT-Drucks 432/18, 29.
[70] Ähnlich Erbarth, FamRB 2017, 429, 436.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?