Herausgegeben und bearbeitet vom Deutschen RichterbundC.F. Müller Verlag, Heidelberg, 36. Jahrgang 2022geb., 862 S., ISBN 978-3-8114-8705-5, 99 EUR
Das Handbuch der Justiz erscheint seit 1953: Der in einem edlen Rot eingebundene, inzwischen im Zwei-Jahres-Turnus erscheinende Band hat sich als ein universelles Nachschlagewerk zu den Behörden und Einrichtungen der Justiz bewährt. Das Werk verzeichnet ca. 30.000 Namen – etwa so viele, wie eine durchschnittliche Kleinstadt Einwohner hat. Traditionell wird das Handbuch vom Deutschen Richterbund herausgegeben, der bei der Zusammenstellung der Daten auf die Unterstützung zahlreicher Justizverwaltungen des Bundes und der Länder sowie der Verwaltungen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften zählen kann.
Die Gliederung des Werkes ist einfach: Zunächst werden sämtliche Gerichte und Justizbehörden des Bundes vorgestellt. Der Bogen reicht vom Bundesverfassungsgericht über das Bundesministerium der Justiz und dessen nachgeordneter Behörde, das Bonner Bundesamt für Justiz, die sechs obersten Bundesgerichte und die Generalbundesanwaltschaft bis hin zu den Truppendienstgerichten in Münster und München. Danach werden in alphabetischer Reihenfolge die Justizministerien, ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften der Länder aufgeführt. Die Gliederung innerhalb der Länder erfolgt praktischerweise nach den einzelnen Oberlandesgerichten: Auf die Darstellung des jeweiligen Oberlandesgerichts folgen entsprechend dem Instanzenzug die Landgerichte und für jeden Landgerichtsbezirk sodann die Amtsgerichte. In Übersichten wird erläutert, wo auswärtige Spruchkörper bestehen, welche Landgerichte Kammern für Handelssachen unterhalten und welche Amtsgerichte über ein Schöffengericht, über Familiengerichtsabteilungen oder Landwirtschaftsgerichte und sonstige spezialisierte Spruchkörper verfügen. Im Kopf der jeweiligen Einträge findet sich die vollständige Anschrift nebst allen Kontaktdaten und die Zahl der Einwohner im Gerichtsbezirk. Vom Bundesjustizministerium und den Landesjustizverwaltungen in Berlin und Thüringen abgesehen, haben alle Gerichtsverwaltungen die in den Haushaltsplänen ausgewiesene Zahl ihrer jeweiligen Planstellen veröffentlicht und sie nach Amts- und Funktionsbezeichnungen aufgeschlüsselt, so dass erkennbar wird, über wieviel Stellen für welche Richterinnen und Richter die einzelnen Gerichte verfügen.
Auf die Darstellung der ordentlichen Gerichtsbarkeit folgen sodann Übersichten zu den ebenfalls länderweise gegliederten Fachgerichtsbarkeiten: Aufgeführt sind die Arbeitsgerichte, die Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte der einzelnen Bundesländer und die Landesverfassungsgerichte. Abgerundet wird das Ganze durch Übersichten zur Anwaltsgerichtsbarkeit, zu den beiden europäischen Gerichten – Gerichtshof und Gericht der Europäischen Union – sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg und den Hamburger Internationalen Seegerichtshof. In der Neuauflage hinzugekommen ist eine Übersicht zu der in Luxemburg ansässigen Europäischen Staatsanwaltschaft.
Ergänzt wird das Werk durch einen Anhang mit hilfreichen Übersichten, welches Amtsgericht zum Bezirk welchen Landgerichts gehört und welches Landgericht welchem Oberlandesgericht zugeordnet ist. Zusätzlich enthalten ist ein Datenblatt der Deutschen Richterakademie in Trier bzw. Wustrau, eine Übersicht zu den Verbänden und Zusammenschlüssen der Richter und Staatsanwälte und ein über 200 Seiten starkes, außerordentlich praktisches Namensverzeichnis, um ermitteln zu können, welche Person bei welchem Gericht oder welcher Staatsanwaltschaft tätig ist.
In den Personaltableaus der einzelnen Gerichte werden die Richterinnen und Richter jeweils mit Vor- und Nachnamen, dem Geburtsdatum und dem Dienstalter (§ 20 DRiG) aufgeführt. In gesonderten Übersichten werden die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte genannt und die Richter und Staatsanwälte im Richterverhältnis auf Probe: In vielen Bundesländern besteht die Praxis, das Personal im Verlauf der Assessorenzeit jeweils nach kurzer Zeit zu versetzen, so dass eine Zuordnung zu einzelnen Gerichten oder Staatsanwaltschaften kaum möglich ist.
Da die Planstelleninhaber einer Veröffentlichung ihres Datensatzes insgesamt oder der Nennung einzelner Daten widersprechen können, enthält der Band leider immer wieder Lücken. Gerade die Richter und Staatsanwälte in Berlin scheinen von der Widerspruchsmöglichkeit gern Gebrauch zu machen. Denn viele Berliner Gerichte weisen nur einen Bruchteil des bei ihnen tätigen Personals aus. So umfasst etwa die Darstellung des früheren Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg – seit August 2021 nur noch Amtsgericht Kreuzberg –, das mit deutlich über 150 Planstellen zu den größten deutschen Amtsgerichten zählt, lediglich etwas mehr als eine Spalte im Band! Da die meisten Landesjustizverwaltungen jedoch die Zahl der Planstellen bekannt geben, lässt sich die effektive Größe der einzelnen Gerichte, auch wenn einem Eintrag widersprochen wurde, bisweilen leicht...