Klein (Hrsg.)3. Aufl. 2022, Luchterhand Verlag, 1582 SeitenISBN 978-3-472-09674-0, 149 EUR
Um es vorwegzunehmen: Wer eine umfassende, vertiefte, vertiefende, praxisgestaltende und praxisorientierte Darstellung über all das, was im Familienrecht im weiteren Sinne und auch im Erbrecht mit Vermögen zu tun hat, sucht, wird um dieses Werk nicht herumkommen.
In 15 Kapiteln ist es 19 Autoren gelungen, ein komplexes Werk zum gesamten Familienvermögensrecht zu erarbeiten. In formeller und materieller Hinsicht werden alle vermögensbezogenen Probleme des gesamten Familienrechts für die anwaltliche beratende und gestaltende Praxis umfassend erörtert. Das Werk bedient sich der neuesten Literatur und Rechtsprechung und weist – für die Beratungspraxis unverzichtbar – durch sogenannte Praxis-Tipps auf entscheidungserhebliche Sachverhalte hin. Die systematischen Zusammenhänge beispielsweise zwischen Unterhaltsrecht und Zugewinnausgleich werden aufgezeigt. Es ist schon fast eine Selbstverständlichkeit, dass daneben das Nebengüterrecht, unbenannte ehebedingte Zuwendungen, familienrechtliche Kooperationsverträge, das vertragliche Güterrecht, Auseinandersetzungen außerhalb der ehelichen Lebensgemeinschaft sowohl mit der Schnittstelle Unterhaltsrecht/Mietrecht auch in Form von Checklisten, Musterschreiben und Musteranträgen behandelt werden. Ob sich das Problem mit der unberechtigten Verfügung über Wertpapiere, der Berücksichtigung von Ansprüchen der Innengesellschaft, dem Zugewinnausgleich, die Kredittilgung durch einen Ehepartner, Verrechnungsverbot für Forderungseinzug während intakter Ehe, wirtschaftliche Bewertung eines Gesamtschuldnerausgleichs im Nebengüterverfahren, Steuerschulden, Bewertungsfragen und steuerrechtliche Berücksichtigung Kindesvermögen im Familienvermögensrecht der Rechtswahl im internationalen Güterrecht Vertragsgestaltung befasst – keine Frage bleibt unbeachtet. Dass "nebenbei" und schon fast selbstverständlich Haushalt, Recht an der ehelichen Wohnung, Teilungsversteigerung bearbeitet werden, ist selbstverständlich.
Die aus Literatur, Rechtsprechung und Fachanwaltsfortbildung bestens bekannten Autoren, ob nun Götsche, Kleffmann, Kuckenburg, Reinken oder Rossmann, um nur einige und nicht abschließend zu nennen, ist eines gemein: sie sind ausgewiesene Spezialisten in ihrem jeweiligen Fachgebiet und es gelingt ihnen, praxisnah die Brücke zu schlagen und die Verknüpfung zu den anderen Teilgebieten zu erstellen. Das bedingt eine Vielfalt und Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten in den einzelnen Teilgebieten des Familienrechts, die man anderweitig nur schwer findet. Allein aus diesem Grunde lohnt es sich, den "Klein" selbst dann heranzunehmen, wenn man die Auffassung vertritt, man habe das doch alles "im Griff".
Das Werk ist für die anwaltliche Beratungspraxis und Beratungstaktik uneingeschränkt empfehlenswert.
Autor: Jörg Kleinwegener
Jörg Kleinwegener, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Detmold
FF 4/2023, S. 174