Fachanwälte für Familienrecht sind ausgewiesene Experten ihres Fachs, sie beherrschen ihr Metier sicher und sind die richtige Wahl für den Mandanten. Fachanwälte haben einen festen Auftritt vor Gericht und überzeugen durch ihre Kompetenz. Sie werden allseits geachtet und sind die wahren Meister ihres Themengebiets. Fachanwälte schaffen eine eigene Kultur der Auseinandersetzung, befrieden die Parteien, eröffnen den Blick für neue Perspektiven und begleiten erfolgreich deren Umsetzung.
So wollen wir wahrgenommen werden, so wollen wir sein. Nur: So weit sind wir nicht!
Betrachten wir zunächst unseren eigenen Auftritt:
Bei einem Blick auf die Vielzahl anwaltlicher Briefbögen lesen wir, dass jemand als Rechtsanwalt auch Fachanwalt für Familienrecht ist, schlimmer noch: zugleich Fachanwalt.
Wir sehen umständliche Fußnoten mit Sternchen versehen, die auf eine bestehende Fachanwaltschaft hinweisen.
Warum tun sich manche von uns so schwer, unsere zusätzliche Berufsbezeichnung klar zu positionieren? Warum gibt es Anwälte, die ihre Fachanwaltschaft gar nicht einsetzen oder sogar unterschiedliche Briefköpfe verwenden, manche mit und manche ohne Angabe der Zusatzqualifikation?
Jede nach außen vermittelte Spezialisierung auf bestimmte Fachgebiete erweckt bei diesen Anwälten die Befürchtung, sie würden nur als Rechtsanwälte mit der ausschließlichen Kompetenz für Familienrecht wahrgenommen werden. Dies widerspricht dem eigenen Anspruch und birgt die Gefahr, nur noch für diesen Themenschwerpunkt von Mandanten aufgesucht zu werden.
Hat die Schaffung des geprüften Namens Fachanwalt dazu geführt, nur noch in diesem Rechtsgebiet als kompetent wahrgenommen zu werden? Es besteht kein Grund zu der Befürchtung, mit einer Fachanwaltschaft das weitere rechtsanwaltschaftliche Sein zu verdrängen, wenn wir mit beiden Berufsbezeichnungen offensiv auftreten. Fachanwaltschaft ist und bleibt eine Zusatzqualifikation, eine Ergänzung. Zeigen wir, dass wir Rechtsanwälte und Fachanwälte sind. Beide Berufsbezeichnungen können nicht mit der Verbindung "auch" oder "zugleich" geführt werden. Diese Begriffe verschmelzen den Rechts- mit dem Fachanwalt und lassen keine eigenständige Figur übrig. Rechts- und Fachanwalt sind sich ergänzende Kompetenzen, sie sind nicht deckungsgleich und überlagern sich nicht. Konsequente Anwender teilen sich ausschließlich als Fachanwälte mit und unterzeichnen mit diesem Begriff ihre Schriftsätze. Das ist unter dem Marketinggesichtspunkt der Kompetenzkonzentration nicht zu beanstanden. Wir (übrigen) Rechts- und Fachanwälte können ebenfalls zertifiziertes Spezialwissen anbieten, ohne unsere anwaltliche Allgemeinqualität zu beschädigen. Nehmen wir dieses Selbstbild an und tragen unseren Titel selbstbewusst zu unserem Beruf als Rechtsanwalt in den Markt.
Gerade die nachgewiesene Fähigkeit, sich eingehend in konkrete Fachgebiete substantiell einzuarbeiten und Prüfungen abzulegen, steigert unsere Qualität, Rechtsanwalt zu sein. Dies wird auch von dem Mandanten wahrgenommen, er schätzt es, wenn seine Rechtsanwältin zusätzlich Fachanwältin ist. Allein die Tatsache, diese anspruchsvolle Fortbildung absolviert zu haben, respektiert die Mandantschaft. Es gibt ihr das sichere Gefühl, dass ihre Rechtsanwältin aktiv ist und nicht auf ihrem Ausbildungsstand verharrt. Dies gilt nach eigener Erfahrung uneingeschränkt, es kommt also nicht darauf an, ob dieser Mandant Beratungsbedarf gerade im Familienrecht hat.
Wir haben daneben das große Glück, dass unser Fachgebiet klar umrissen und für jedermann verständlich ist: Familienrecht ist eindeutig, für den Mandanten nachvollziehbar und das anwaltliche Angebot fassbar.
Familienrecht wird im allgemeinen Sprachgebrauch mit Trennung, Scheidung, Unterhalt und allen diesbezüglichen Folgen verbunden.
Es sind die armen Kolleginnen zu bedauern, die ihre sperrigen Fachanwaltschaften für Sozialrecht oder gewerblichen Rechtsschutz erst inhaltlich erklären müssen!
Beteiligen wir uns nicht daran, diesen Vorteil zu verwässern: Es schadet der Fachanwaltswahrnehmung, wenn das abgeschlossene Thema des Familienrechts zerfasert wird, wie es bei etlichen Einträgen in den Branchentelefonbüchern der Fall ist. Dort finden wir eifrig beworbene Unterrubriken wie Scheidungs-, Unterhalts-, Kindschafts- und sogar Versorgungsausgleichsrecht. Wir sollten uns dieser Marketingidee der herausgebenden Verlage verweigern. Wir relativieren durch solche Anzeigen den einheitlichen Begriff des Familienrechts, nehmen dem Fachanwalt für Familienrecht die Trennschärfe und tragen dazu bei, dass der Eindruck der Existenz eines Superfachanwalts für Unterhaltssachen entsteht.
Wir Fachanwälte für Familienrecht sind aufgerufen, den Erscheinungen und Erwartungen einer "Scheidung light" entgegenzutreten, die durch Internetmasken wie "Scheidung online" oder durch die aktuelle Gesetzgebungsdiskussion zur vermeintlich schnellen und günstigeren notariellen Scheidung entstehen.
Wir müssen ein übergeordnetes Leitbild als Fachanwälte für Familienrecht bilden un...