Am 20. und 21. März 2009 fand in Köln die 12. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt, wiederum gut besucht von etwa 300 Kolleginnen und Kollegen.
Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer kurzen Programmübersicht und Grußworten von der Vorsitzenden des Familienrechtsausschusses der BRAK, Fachanwältin für Familienrecht Börger, und der stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstags, Richterin am OLG München Dr. Götz, eröffnet. Unter der gewohnt launigen Moderation des Ehrenvorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstages Prof. Willutzki begann das Programm mit dem Eröffnungsvortrag von Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb zum Thema "Aktuelle Probleme der Ehegatteninnengesellschaft". Frau Dauner-Lieb machte einen Streifzug über diese "Großbaustelle". Sie riss den bisherigen Stand der Meinungen kurz an, beleuchtete Lösungsmöglichkeiten und schlug als vorläufigen Lösungsweg die Flucht in die "Ausübungskontrolle" vor.
Fachanwalt für Familienrecht Dr. Schröder referierte anschließend über die Bewertung freiberuflicher Praxen in der anwaltlichen Beratung.
Vorsitzender Richter am OLG Dr. Soyka brachte einen Rückblick auf "Ein Jahr UÄndG". Er stellte zwischendurch fest, dass "die beiden Gehirnhälften des BGH getrennt arbeiteten", als es um die Rechtsprechung zum Karrieresprung ging. Nach den für die Zuhörer schwierig zu verfolgenden Unterhaltsberechnungen und einer Mittagspause schloss sich der Vortrag von Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht Schlünder über die Schnittstellen des neuen Erbschaftssteuerrechts zum Familienrecht an. Der Hinweis auf den "Weltschlaftag am 20.3.2009" rechtfertigte sich möglicherweise aus dem Blick auf das Auditorium, das sich ohne Kaffeepause durch hochkomplizierte Themenkreise bis zur Mittagspause hatte durcharbeiten müssen. Schlünder hatte die Aufgabe, die Zuhörer wieder auf ein Arbeitslevel zu bringen. Die folgenden Vorträge von Fachanwalt Dr. Bergschneider zum neuen Güterrecht und Vorsitzendem Richter am OLG Büte zum neuen Familienverfahrensrecht brachten einen pointierten Ein- und Überblick über die neuen Regelungen. Nach einer Kaffeepause referierte Fachanwalt für Familienrecht Klein noch zu dem ganz wichtigen Thema der Einstweiligen Anordnungen im neuen FamFG. Frau Richterin am Familiengericht Köln Bergmann hatte wie jedes Jahr die Aufgabe, die Zuhörer über kulturelle Highlights in Köln und über die Neuregelung des Versorgungsausgleichs zu informieren, was sie wie immer mit Bravour schaffte, wobei wegen der spürbaren Erschöpfung der Zuhörer diese Aufgabe in diesem Jahr zunächst fast unlösbar schien.
Der nächste Tag, moderiert von Dr. Kleffmann, begann mit der Vorsitzenden des XII. Zivilsenats des BGH, Dr. Hahne. Der angekündigte Streifzug durch die aktuelle Rechtsprechung ihres Senats zum Familienrecht konzentrierte sich jedoch wegen des Betreuungsunterhalts-Urteils vom 18.3.2009 spontan und brillant in ihren Ausführungen auf diesen für die Praxis hochinteressanten Fall. Frau Dr. Hahne referierte nicht nur sehr klar die Meinung ihres Senats, sondern umriss auch die Ausstrahlung auf die Praxis.
Frau Prof. Dr. Koch stellte im Folgenden die aktuelle Rechtsprechung zum Zugewinnausgleich dar und nach einer – notwendigen – Kaffeepause kam der immer wieder hochinteressante Familienrechtliche Jahresrückblick von Vorsitzendem Richter am OLG Reinken, in dem besonders auch mit Blick auf die spezifischen Anwaltsprobleme neue Urteile dargestellt wurden.
Die gesamte Tagung stand unter dem Eindruck der auf den Praktiker zurollenden "Gesetzesflut". So sehr das Bemühen der Tagungsleitung spürbar war, dem Teilnehmer alles, was wichtig sein würde, mitzugeben, so sehr war auch festzustellen, dass die Teilnehmer sich überfordert und überrollt fühlten von der Fülle des Angebots. Rückblickend bleibt der Eindruck: Weniger wäre mehr gewesen.
Ich würde mir für die 13. Jahresarbeitstagung am 23. und 24. April 2010 zweierlei wünschen: eine Beschränkung der Referate auf etwas überschaubarere Themenbereiche und – am ersten Tag eine Kaffeepause vormittags.
Linde Kath-Zurhorst, Fachanwältin für Familienrecht, Kürten